08.01.2014 - 7 Einrichtung von weiteren Stellen für Erzieher/i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Im Rahmen der Vorlage wird auch Teil II - Finanzielle Auswirkungen behandelt, welcher dem Ausschuss vor Beginn der Sitzung zur Kenntnis dargereicht wurde.

Teil II - Finanzielle Auswirkungen ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Dr. Barth berichtet, dass ab dem neuen Kindergartenjahr (01.08.2014) statt der bislang beabsichtigten 25 Stellen nunmehr 35 Stellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr bereitgestellt werden, um demnächst die Rekrutierung neuer Stammkräfte abzusichern.

Es ist davon auszugehen, dass zur Gegenfinanzierung der insgesamt höheren Personalaufwendungen, die durch die Revision des Kinderbildungsgesetzes zu erwartenden Erträge in Höhe von ca. 500.000,- Euro herangezogen werden können. Die darüber hinaus verbleibenden Personalaufwendungen werden aus dem Personalkostenverbund -hier ist jedoch eine genaue Einschätzung der Ausgabenentwicklung im gesamten Personalkostenverbund mittelfristig nur grob möglich- getragen. Herr Dr. Barth berichtet weiter, dass in kurzer Zeit eine erhebliche Anzahl an Vollzeitstellen nachgesteuert und zudem in den letzten 5 Monaten weitgehendest befristete Arbeitsverträge in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden.

 

Frau Begolli erläutert, dass sich aufgrund des letzten Satzes der Vorlage Teil II (finanzielle Auswirkungen)r sie die Frage stellt, ob die Einrichtung der zusätzlichen Stellen unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen.

 

Herr Dr. Barth führt aus, dass die Einrichtung der zusätzlichen Stellen unter keinem Finanzierungsvorbehalt zu sehen sind. Es soll jedoch deutlich dargelegt werden, zu welchen Finanzierungsengpässen -ggf. unter anderem hervorgerufen durch die Höhe der Tarifabschlüsse 2014/2015, die nicht absehbare Entwicklung der Flüchtlingszahlen, ansteigende Beihilfeleistungen bzw. den Mehrbedarf im Bereich der Feuerwehr- es kommen kann.

 

Herr Herforth weist daraufhin, dass perspektivisch noch weitere Aufgabenübertragungen vom Land auf die Kommunen zu erwarten sind und stellt die Frage, inwieweit dies Berücksichtigung finden wird. Herr Dr. Barth erläutert, dass davon ausgegangen wird, dass das Land die Kommunen bei der Finanzierung unterstützt.

 

Abschließend verweist Herr Herforth nochmals auf den Ratsantrag der SPD und bittet erneut um Erstellung einer Prioritätenliste, nach welchen Kriterien die vakanten Stellen in den Tageseinrichtungen für Kinder besetzt werden sollen und damit einhergehend um regelmäßige Berichterstattung seitens der Verwaltung.

 

Frau Schlick spricht sich ebenfalls für eine regelmäßige Berichterstattung aus.

Die Verwaltung sichert die Erstellung einer Prioritätenliste sowie die regelmäßige Berichterstattung zu.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt mehrheitlich mit drei Enthaltungen.     

 

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Beschluss:

 

  1. Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, im Rahmen des Stellenplans 2014

zusätzlich 10 Stellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 (Ausbildungsstellen) einzurichten.

 

  1. Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, in den Kindergartenjahren 2014/2015 bis 2017/2018 jährlich 5 zusätzliche Stellen (insgesamt 20) für Erzieher/innen einzurichten.

 

  1. Des Weiteren wird dem Rat der Stadt empfohlen, zur sukzessiven Übernahme der eigen ausgebildeten Kräfte in den Kindergartenjahren 2015/2016 und 2016/17 je 10 zusätzliche Stellen und im Kindergartenjahr 2017/2018 weitere 5 Stellen (insgesamt 25) für Erzieher/innen einzurichten.

 

Mit dem Beschluss zu Ziffer 2 und 3 wäre die vollumfängliche Realisierung des Ergebnisses der Organisationsuntersuchung im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen erreicht.

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Anlagen