22.01.2014 - 7.1 Antrag nach § 25 Abs. 4 GeschOAufwertung des Ni...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Mi., 22.01.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
Beratung
Nach Erläuterung des Antrages durch Bezirksvertreterin Becker weist Bezirksbürgermeister Corsten darauf hin, dass es sich bei den an den Nirmer Weg angrenzenden Grundstücken um landwirtschaftliche regelmäßig zu bewirtschaftende Parzellen handelt, die zudem im Privateigentum liegen. Zusätzliche Pflanzen führten möglicherweise zur Behinderung der landwirtschaftlichen Arbeiten. Darüber hinaus wird in Kürze die Haarbachtalbrücke erneuert. Mit einer dreijährigen Bauzeit ist zu rechnen. Auch diesbezüglich warnt der Bezirksbürgermeister vor Behinderungen der Bauarbeiten durch zusätzliche Bepflanzung.
Für die CDU-BVF lehnt Bezirksvertreterin Zantis die Annahme des Antrages aus den vorgenannten Gründen ab.
Auch Herr Mambor sieht die Problematik für die Landwirte, so dass eine weitere Verfolgung des Antrages keinen Sinn mache.
Für die SPD-BVF stellt Bezirksvertreter Schütze fest, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nur auf der Basis der Freiwilligkeit der Grundstückseigentümer umzusetzen seien.
Beschluss:
Mit 1 Ja-Stimme, 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen wird der Antrag abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,9 kB
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