05.02.2014 - 4 'Innovationsregion Rheinisches Revier'

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Schmitt-Promny führt aus, dass man die Fokussierung des Umwälzungsprozesses bewertet. Kritisch sei man jedoch, dass nun wieder eine neue Institution ins Leben gerufen werde. Sie möchte wissen, was diese Struktur – eine weitere Gesellschaft neben den bereits vorhandenen – zum jetzigen Zeitpunkt bringt. Herr Bürgermeister Jansen kann sich diesen Ausführungen in großen Teilen anschließen, befürchtet aber, dass man, wenn man sich nicht anschließt, nur Zuschauer bleibt. Deshalb befürworte die SPD, dass die Stadt Aachen – wenn zeitlich noch möglich – auch Gesellschafter der IRR wird, wenn auch Aachen nicht vom Braunkohlenwegzug betroffen sei. Prof. Dr. Sicking sieht eine Analogie zu TOP 2 und stellt die Frage, ob die Stadt überall mitmachen müsse, zumal die Frage bestehe, was Kooperation A von Kooperation B unterscheide. Es habe zunächst viele Arbeitskreise in großem Raum gegeben, ein Rückblick nach drei Jahren ergeb das Fazit, das der Raum verkleinert worden sei. Wenn auch Aachen nicht zur Kernzone der IRR gehöre, so gehöre man doch zum Thema Energie dazu. Da die ursprüngliche Absicht, dass der Zweckverband durch eine Stimme die Region vertreten soll, nicht erfüllt werde, sollte nach dem Motto ‘Gleiches Recht für Alle‘ die Stadt auch vertreten sein. Auch Herr Kitt ist der Auffassung, dass Aachen eigenständig vertreten sein sollte. Herr Bürgermeister Jansen ist der gleichen Meinung und möchte dieses Instrument der Wirtschaftsförderung nicht der StädteRegion übergeben. Auf die Frage von Frau Reinartz nach den Kosten für die zwei Modelle führt Herr Hissel aus, dass 80% auf das Land und 20% auf die Gesellschafter entfallen; je nach Anzahl der Gesellschafter entstehen zwischen 10.000,- und 14.000,- Euro. Frau Schmitt-Promny stimmt den Vorrednern zu, weist aber darauf hin, dass man sich noch nicht über den Zweckverband habe vertreten lassen. Auch sieht sie die 20%-Finanzierung mit Sorge, da diese noch nicht geklärt ist. Zudem stellt sie im Hinblick auf das Beispiel Zweckverband die Frage, welche Beitragsanteile tatsächlich in die Infrastruktur gehen. Prof. Dr. Sicking konstatiert, dass mit dem Etat von 500.000,- € noch keine Projekte finanziert würden, dies zudem lokal abhängig sei. Herr Schultheis stellt abschließend fest, dass also entweder die Gebietskörperschaften zur Einflussnahme Gesellschafter sein sollten oder aber die Kooperations-Konstrukte zu bevorzugen seien. Im Hinblick auf StädteRegion-Beschluss schlägt er deshalb einen neuen Beschluss-Entwurf vor, wobei Frau Schmitt-Promny auch die Finanzierung der Projekte geprüft sehen möchte.

Sodann ergeht einstimmig folgender geänderter

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Beschluss:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt den Sachstand zur Gründung einer IRR GmbH zur Kenntnis und begrüßt, dass eine kommunale Mehrheit in der zu gründenden IRR GmbH sichergestellt werden soll und sich die IHKs sowie HWKs der Kammerbezirke ebenfalls als Gesellschafter beteiligen werden.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, analog zur StädteRegion, einen Eigenanteil zur Finanzierung der IRR GmbH zu übernehmen und beauftragt die Verwaltung, zur Sitzung des Rates am 26.04.2014 einen Eiländerungsbeschluss zum Gesellschaftsvertrag sowie zur konkreten politischen und finanziellen Beteiligung vorzulegen, sofern eine Beschlussfassung im Stadtrat am 19.03.2014 nicht zeitgerecht wäre.

Abweichend von dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages soll die kreisfreie Stadt Aachen neben den Kreisen Heinsberg, Euskirchen, Düren, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis sowie StädteRegion Aachen als eigenständiger Gesellschafter vertreten sein.

Nachrangig ist die alleinige Vertretung der Region durch den Zweckverband Region Aachen als Gesellschafter zu prüfen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2976&TOLFDNR=61960&selfaction=print