05.02.2014 - 3 Integrationsratswahl 2014Änderung der Wahlordnu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Integrationsrat
- Datum:
- Mi., 05.02.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat II
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Nach kurzer Vorstellung durch Herrn Emonts erläutert Frau Lammers vom Fachbereich Recht und Versicherung, dass infolge der Gesetzesänderung zu § 27 GO NRW eine Änderung der Wahlordnung für die Integrationsratswahl 2014 erforderlich ist.
Bis einschließlich 2013 war es nicht möglich Vertreter in den Integrationsrat zu wählen. Die Neufassung des § 27 GO NRW vom 19. Dezember 2013 besagt, dass sowohl für die gewählten Listenmitglieder als auch für Einzelbewerber und Ratsmitglieder Stellvertreter bestellt werden können.
Der § 27 GO NRW schreibt dies nicht vor, sondern lässt die Möglichkeit hierzu offen. Dazu müssen die entsprechenden Regelungen in der Wahlordnung getroffen werden. Der Rat der Stadt Aachen hat sich in seiner Sitzung vom 29.01.2014 für die Stellvertreterregelung ausgesprochen. Der Integrationsrat wird nun um Zustimmung gebeten. Der Rat wird dann in der Sitzung am 26.02.2014 die entsprechend geänderte Wahlordnung beschließen. Die Wahl des Integrationsrates wird am 25.05.2014 zusammen mit der Kommunalwahl und der Europawahl stattfinden. Für den Fall, dass in einem Wahllokal weniger als 50 Stimmen abgegeben werden wird zur Wahrung des Wahlgeheimnisses in der neuen Wahlordnung die Bildung eines Zählvorstandes geregelt. Bei den Listen oder Einzelbewerbern, die in der letzten Wahlperiode ununterbrochen im Integrationsrat vertreten waren, wird bei erneuter Kandidatur auf Unterstützungsunterschriften verzichtet. Neue Listen und Einzelbewerber benötigten nach der alten Wahlordnung 50 Unterstützungsunterschriften für die jeweilige Kandidatur. Zur Erleichterung des Verfahrens, welches 48 Tage vor der Wahl abgeschlossen sein muss, wird die neue Wahlordnung nur noch 10 Unterstützungsvorschriften vorschreiben. Nach ausführlicher Erörterung um die Einführung einer Vertreterregelung, deren Ziel die Wahrung der Kontinuität der Arbeit des Gremiums ist, entscheidet sich der Integrationsrat für eine Vertreterregelung. Für die kommende Integrationsratswahl soll zusätzlich zu den Bewerberlisten und für evtl. Einzelbewerber eine weitere Liste mit Vertretern aufgestellt werden, da diese mitgewählt werden müssen. Um die Voraussetzungen hierfür zu schaffen, folgt der Integrationsrat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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