12.02.2014 - 8 Erlass einer Satzung über ein gemeindliches Vor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Diepelt lobt die schnelle Reaktion der Verwaltung in Sachen Musikbunker.  

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Rehmannstraße, Goffartstraße und Bergische Gasse eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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