13.02.2014 - 17 Büchel - Sachstandsbericht der Verwaltung

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Beratung

Frau Nacken informiert den Ausschuss über die aktuellen, durch liegenschaftliche Veränderungen im Bereich der Antoniusstraße ausgelösten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Grundstück des heutigen Parkhauses am Büchel. Die STRABAG habe die Immobilie an die Aachener Investoren Hermanns und Sauren verkauft, die im näheren Umkreis bereits weitere Grundstücke besäßen. Damit sei auch das bisher von der STRABAG verfolgte Neubauprojekt an diesem Standort vom Tisch.

Mit diesen Veränderungen sei nach Einschätzung der Verwaltung die große Chance verbunden, in diesem Bereich der Innenstadt ein Stück dringend erforderlicher Stadtreparatur vorzunehmen, wobei die Realisierung von Wohnungsbau Priorität haben solle. Es bestehe auch verwaltungsseitig ein großes Interesse daran, aus der gegenwärtigen Entwicklung nicht das Tempo heraus zu nehmen, sondern in 2014 gemeinsam mit den neuen Eigentümern die planerischen Voraussetzungen zu schaffen, die eine Realisierung 2015/ 2016 ermöglichten. Ziel der Verwaltung sei es daher, dem Ausschuss im April bzw. im Mai einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen zu machen.

 

Für die CDU-Fraktion bedauert Frau Schlick, dass das relativ weit fortgeschrittene Projekt der STRABAG nun doch nicht zum Tragen komme. Auch wenn die neuen Entwicklungen sicherlich auch gute Möglichkeiten böten, bedeute der Stopp des Projekts zunächst einmal wieder Stillstand. Es sei nun wichtig, möglichst zügig die Rahmenbedingungen für eine gute Entwicklung zu schaffen, damit nicht der Eindruck entstünde, dass in Aachen kein gutes Klima für Investitionsprojekte herrsche.

 

Für die Fraktion Die Linke betont Herr Müller die Notwendigkeit, dass die politischen Gremien in diesem Prozess die Entscheidungsgewalt behielten. Es sei Konsens, dass man den Rotlichtbezirk nicht aus der Stadt verdrängen wolle, dazu gebe es eine politische Vereinbarung, nach der die Einkürzung und Umgestaltung der Antoniusstraße erst in Angriff genommen werde, wenn ein neues Laufhaus errichtet worden sei. An dieser Vereinbarung wolle seine Fraktion festhalten, zudem lege man Wert darauf, dass die Schaffung von Ersatzwohnraum für das Vorhaben Aquis Plaza im ursprünglich vereinbarten Zeitrahmen erfolge.

 

Für die Fraktion der Grünen sieht Herr Rau eine große Chance in der gegenwärtigen Entwicklung. Es zeige sich nun, dass der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans richtig gewesen sei, damit habe die Stadt nun die Möglichkeit, das weitere Geschehen aktiv zu steuern. Die Frage, was mit dem Parkhaus geschehen solle, könne nur im Konsens mit den neuen Eigentümern entschieden werden, das Wichtigste sei aber nun, zu einer programmatischen Aussage zu kommen und die Zielvorstellungen der Stadt für den weiteren Prozess zu formulieren.

 

Für die SPD-Fraktion plädiert auch Herr Plum dafür, die aktuelle Entwicklung als Chance zu begreifen. Zwar sei er angesichts der bisherigen Geschichte dieses Grundstücks skeptisch, insbesondere da sich das Parkhaus selbst trage und das Risiko für die Käufer damit gering bleibe, dennoch halte er es für wichtig, jetzt alles zu tun, um eine positive Entwicklung im Sinne der Stadt zu befördern. Wenn es gelinge, die im Zusammenhang mit der Antoniusstraße bestehende Problematik zu lösen, könne die Stadt durchaus profitieren, es sei aber aus seiner Sicht unabdingbar, dass die neuen Investoren die tatsächliche Verfügungsgewalt über die entsprechenden Grundstücke in der Antoniusstraße nachweisen könnten.

 

Auf Nachfragen aus dem Ausschuss erläutert Frau Nacken, dass die vertragliche Verpflichtung der STRABAG zur Schaffung von Ersatz für den im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Aquis Plaza wegfallenden Wohnraum auf die neuen Eigentümer übergehen müsse, dies sei eine Bedingung, über die aber bereits Konsens hergestellt worden sei. Formal sei dazu ein Ratsbeschluss zur Änderung des bestehenden Vertrags erforderlich.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer, Frau Schlick und die Herren Müller, Rau, Plum, Haase, Servos und Eckert beteiligen, macht Herr Baal zusammenfassend deutlich, dass die vertraglich vereinbarte Bauverpflichtung der STRABAG nur durch Mitwirkung der Stadt Aachen auf eine dritte Partei übertragen werden könne. Die Zustimmung der Stadt sei in jedem Fall unverzichtbar, inwiefern der Vertrag dann insgesamt unverändert bleiben könne, müsse man sehen. Grundsätzlich bestehe natürlich die Möglichkeit, Anforderungen der Stadt an die neuen Investoren in diesem Zuge vertraglich genau zu fixieren.

 

Eine Beschlussfassung hierzu erfolgt nicht.