26.02.2014 - 6 Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2014/15 u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Wilms, CDU-Fraktion, lobt die ausgezeichnete Ausarbeitung der Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2014/15. Dass man auf einem sehr guten Weg sei, zeige sich jetzt schon darin, dass die Vorgaben des Bundes der Bedarfsdeckung im U3-Bereich in Höhe von 35 % schon lange überschritten worden seien. Dies zeige deutlich den Stellenwert von Familien und von in Aachen lebenden Kindern auf.

Sie wolle an dieser Stelle der Verwaltung danken, insbesondere aber der Kämmerei sowie dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, die die strategischen sowie finanziellen Planungen gut durchgeführt haben. Hervorheben wolle sie an dieser Stelle das Engagement von Frau Will und Herrn Friedrich. Ebenfalls zu danken sei den Trägern, die erst eine 42%-ige Bedarfsdeckung im U3-Bereich möglich gemacht haben. Für 2017 habe man sich das Ziel gesteckt, diese auf 50 % aufzustocken.

Als Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses dürfe sie berichten, dass dieser dem Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt sei.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2014/15 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und beschließt einstimmig,

dass,

 

1. der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 221 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung erfolgt,

 

2. darüber hinaus das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im Kindergartenjahr 2014/15 um 100 Plätze auf 600 Plätze erhöht wird,

 

3. im U3-Bereich 7 neue Plätze und im ü3-Bereich 20 neue Plätze für Kinder mit Behinderungen in den genannten Gesamtzahlen enthalten sein sollen,

 

4. in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt und

 

5. die in der Anlage 5 genannten Einrichtungen vorbehaltlich einer gesetzlichen Neuregelung als „Einrichtungen im sozialen Brennpunkt“ gelten und dem Landesjugendamt gemeldet werden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage