25.02.2014 - 7 Sachstandsbericht zu dem Genehmigungsverfahren ...

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Beratung

Herr Meiners, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Umwelt, berichtet über den aktuellen Sachstand zu den Genehmigungsverfahren für die Windenergieanlagen. Im Aachener Norden liegen für zwei Flächen Genehmigungsanträge für zwei Windkraftenergieanlagen vor. Die Höhenbegrenzungen sind in diesen Verfahren problematisch, was Auswirkungen auf die Art der Anlage hat. Im Aachener Süden (Münsterwald) liegen für zwei Teilflächen insgesamt sieben Anträge vor, für die überwiegend die Angelegenheiten geklärt sind. Weitere Gespräche sind  erforderlich, die sich ebenfalls mit der Höhenbegrenzung befassen.

Zur Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht (UVP-Pflicht), über die in der Presse berichtet wurde, erläutert Herr Meiners, dass das Umweltamt die Notwendigkeit der UVP-Prüfung nicht sieht. Zur Klärung wurde ein externer Gutachter herangezogen. In den nächsten zwei Wochen, wenn ein Ergebnis vorliegt, folgt eine weitere Information. Abschließend sagt Herr Meiners, dass die Baumfällungen zurückgestellt worden sind bis die Genehmigungen vorliegen.

 

Ratsfrau Wolf, SPD-Fraktion, erkundigt sich, wer zur Frage der UVP- Pflichtigkeit das letzte Wort hat.

Herr Meiners verdeutlicht, dass der Gutachter berät, die Entscheidung und rechtssichere Handlung beim Fachbereich Umwelt liegt.

 

Ratsherr Luczak, Grüne Fraktion, kann die Nachfrage zur UVP-Prüfung nicht nachvollziehen. Er drückt seine Verwunderung aus, dass der Eindruck entstanden ist, dass wesentliche Dinge nicht behandelt worden sind. Die Thematik und bisherigen Vorstellungen im Ausschuss waren ausführlich und haben sich mit allen Belangen auseinander gesetzt. Bei dem Thema der Zuwegung erkundigt Ratsherr Luczak sich, ob man dies größenmäßig abschätzen bzw. ob es unterhalb der Anlagen eine Aufforstung geben kann. Herr Meiners erklärt, dass die Rodungsfläche vom Anlagentypen abhängig ist, eine genaue Flächengröße kann daher nicht genannt werden, schätzungsweise sind es 0,7 Hektar pro Anlage. Zu den in Frage gestellten Lücken der UVP-Prüfung ergänzt Herr Meiners, dass Ergänzungsgutachten erstellt wurden und bislang keine Anhaltspunkte vorliegen, dass bestimmte Themen nicht berücksichtigt worden sind.

 

Herr Mueller, FDP-Fraktion, teilt die Information mit, dass die Zuwegung 6-8 m breit sei und führt aus, dass die Umweltverträglichkeit eine Rechtsfrage darstellt und die Entscheidung an anderer Stelle (Prozessweg) erfolgt. Herr Mueller erkundigt sich, ob ein Bodengutachten vorliegt. Frau Nacken erklärt, dass Bodengutachten eingeholt und benötigt werden. Auf die Nachfrage, wann die Bodengutachten vorliegen, antwortet Herr Meiners, dass er den genauen Zeitpunkt nicht kennt, jedoch in den nächsten vier Wochen damit zu rechnen ist. Zu weiteren Fragen über die Windgutachten, Windkraftstunden etc. wird durch die Ausschussmitglieder auf die dreijährige Planungsphase verwiesen. Zu einer Frage nach   „Wirtschaftlichkeitsberechnungen“ wird ausgeführt, dass dies den Betreiber betrifft, wohingegen die Stadt Aachen die Genehmigungsverfahren betreibt.

 

Herr Formen stellt die Sicht der Naturschutzverbände auf die UVP und die Baumfällungen dar, die  von der Sicht der Stadt Aachen abweicht. Frau Nacken räumt ein, dass die verschiedenen Sichtweisen grundsätzlicher Natur sind. Sie legt dar, dass die Baumfällungen zurückgenommen wurden, obwohl die Stadt Aachen sich auf rechtssicherem Boden bewegt hat.

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