19.03.2014 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 19.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Es liegen keine schriftlichen Fragen vor. Mündliche Fragen:
1.Frage von Frau H., Aachen
betr.: Baulicher Zustand der Hohenstaufenallee
-gerichtet an Ratsfrau Hörmann
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Frau H. erklärt, dass die Baumaßnahmen in der Hohenstaufenallee zwischenzeitlich zum Erliegen gekommen seien und deren Fortführung derzeit noch nicht absehbar sei.
Sie wolle deshalb fragen, ob nicht gerade im Interesse der Anwohner/innen die Möglichkeit bestehe, die Straße in den Ursprungszustand zurück zu versetzen, bis die Baumaßnahmen wieder aufgenommen werden.
Ferner wolle sie fragen, wie hoch sich die entstandenen Kosten durch das Aufstellen der Halteverbotsschilder und das Anlegen der beiden Fußgängerüberwege seien.
Ratsfrau Hörmann, Fraktion Die Grüne, berichtet, dass eine ähnlich gelagerte Frage bereits im Mobilitätsausschuss gestellt worden sei und die Verwaltung zugesagt habe, die Angelegenheit im Sinne der Anwohner zu klären.
Die Zusatzfrage werde sie schriftlich beantworten.
2.Frage von Herrn K., Aachen
betr.: Beteiligungen der STAWAG
- gerichtet an Ratsherrn Baal
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Herr K. erklärt eingangs, der Haushaltsrede von Stadtdirektorin Grehling entnommen zu haben, dass die Energieerzeugung bei der STAWAG im Jahre 2012 zu einem negativen Jahresergebnis in Höhe von 20 Mio. Euro geführt habe. Dies habe ihn veranlasst, zur Thematik Windparks zu recherchieren. Im Rahmen dessen sei er in der Energiefachzeitschrift „Brennstoffwärmekraft“ auf eine Erklärung der STAWAG gestoßen, laut derer die Gesamtinvestitionskosten für den Windpark Riegenroth bei 25 Mio. Euro gelegen haben. Der Augsburger Allgemeinen Zeitung sei weiter zu entnehmen gewesen, dass die Stadtwerke Ingolstadt sich zu 40 % und damit mit 10 Mio. Euro an dem Windpark beteiligt haben. Allerdings habe man lediglich 3,5 Mio. Euro für die Beteiligung bezahlt. Er wolle nun fragen, warum sich dies so verhalte, zumal offenkundig ein Delta in Höhe von 6,5 Mio. Euro vorhanden sei.
Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, begrüßt das positive Interesse an der STAWAG, stellt zu Beginn seiner Ausführungen jedoch klar, dass die Behauptung, das Jahresergebnis der STAWAG sei negativ, falsch sei. Aufgrund der bereits in der letzten Fragestunde dargestellten Gegebenheiten und des Geschäftsgeheimnisses des STAWAG auch jetzt nicht möglich, zu konkreten Investitionsvorhaben Stellung zu nehmen. Gerne werde er aber versuchen, zumindest allgemein Position zu beziehen. Die STAWAG engagiere sich unter anderem im Bereich der regenerativen Energien und erwerbe im Rahmen dessen Beteiligungen, auch an Windenergieparks, mit der Zielsetzung, diese zu entwickeln und in Betrieb zu nehmen. Es sei durchaus regelmäßig der Fall, dass die STAWAG diese Windenergieparks nicht zu 100 % betreibe, sondern eben nur Anteile erwerbe, weil andere Partner an Mehrheitsbeteiligungen interessiert seien. Diese Investitionen werden von der GmbH & Co. KG vorgenommen, die Trägerin des Windparks sei, und entsprechend im Rechenwerk der STAWAG als Anschaffungskosten für die Beteiligung an der GmbH & Co. KG ausgewiesen.
Die Investitionen werden zunächst dem Aufsichtsrat und den Gremien der STAWAG vorgestellt und von diesem je nach Einzelfalllage genehmigt. Hierfür sei regelmäßig die Erreichung einer Mindestrendite erforderlich, d.h. dass verlustig prognostizierte Projekte von vornherein abgelehnt werden. Für die Betrachtung der Vorteilhaftigkeit einer Investition werde dabei nicht nur das erste oder zweite Jahr nach Übernahme der Investition in die Beurteilung einbezogen, sondern die voraussichtliche Lebensdauer dieser Investition. In der Regel treffe der STAWAG-Aufsichtsrat seine Entscheidungen einstimmig, d.h. mit den Stimmen aller Arbeitnehmer und mit den Stimmen aller Vertreter, sowohl aus der Politik als auch aus der Verwaltung.
Herr K. führt aus, die Argumentation von Ratsherrn Baal nicht nachvollziehen zu können, seien die STAWAG AG und die STAWAG Energie GmbH beide doch publizitätspflichtig. Entsprechend könne es bei dem von ihm angesprochenen Punkt keine Betriebsgeheimnisse geben, erst recht nicht, wenn die Geschäftsführung dieser Gesellschaften in öffentlichen Medien die genannten Zahlen publizierten.
Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, betont, dass die STAWAG ihrer Publizitätspflicht auch nachkomme. Die entsprechenden Informationen könne Herr K. den dafür zuständigen Medien entnehmen. Er werde jedoch nicht im Einzelnen Stellung zu Abläufen in einzelnen Gesellschaften nehmen, schlichtweg weil bestimmte Sachverhalte nicht publizitätspflichtig seien. Zur konkreten Frage von Herrn K. sei festzuhalten, dass die dieser zu Grunde liegende Darstellung verkürzt sei und damit einen falschen Eindruck erwecke. Diesem Eindruck könne er jedoch aufgrund seiner Funktion als Aufsichtsratsmitglied und der damit verbundenen Verschwiegenheitspflicht nicht in Gänze entgegen treten.
3.Frage von Herrn K.
betr.: Aufhebung / Änderung des Bebauungsplans 750 Süd
-gerichtet an den Oberbürgermeister
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Herr K. beschreibt das Beschlussverfahren im Jahre 2004 zur Aufgabe der Haarener Allee als Durchgangsstraße und erklärt, dass das unerlässliche Bebauungsplanverfahren des südlichen Streckenabschnitts der Haarener Allee-Süd allerdings erst im Jahre 2013 durch die Bezirksvertretung Aachen-Haaren angestoßen worden sei, der Planungsausschuss jedoch noch immer nicht den Beschluss über die Aufhebung bzw. Änderung des Bebauungsplanes Nr 750 Süd gefasst habe.
Er wolle daher fragen, wann der Planungsausschuss gedenke, hierüber zu beraten und zu beschließen.
Der Oberbürgermeister führt aus, dass der Austausch zwischen Herrn K. und der Verwaltung alleine im Zuge der monatlichen Bürgerfragestunde im Rat der Stadt nicht geeignet sei, die thematisch gleich gelagerten Fragen von Herrn K. zu beantworten, bedenke man, dass diese Form des Austauschs seit immerhin fast eineinhalb Jahren bestehe. Er wolle Herrn K. daher gerne das Angebot eines Termins mit dem Fachamt unterbreiten, in dem sämtliche Fragen einer detaillierten Antwort zugeführt werden können. Die Einladung zu diesem Termin werde gemeinsam mit der schriftlichen Beantwortung der nunmehr gestellten Frage überstellt.