06.03.2014 - 4 A: Aufstellung des Bebauungsplanes -Richterich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 06.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Nacken berichtet einleitend, dass inzwischen ein detailliertes Geruchsgutachten eines externen Fachbüros vorläge, aus dem sich neue Erkenntnisse über die rechtliche mögliche und sinnvolle Abgrenzung der Bebauung ergeben hätten. Danach erfülle die bisherige Bebauungsgrenze die Schutzansprüche aus der Geruchsimmissionsschutzrichtlinie, der Gutachter empfehle jedoch auf der Grundlage einer Einzelfallbetrachtung, die Bebauung nur in den Bereichen zuzulassen, die rechnerisch an weniger als 3% der Jahrestage mit überaus unangenehmen Gerüchen belastet sind. Dies würde bedeuten, auf ca. 15 Baugrundstücke zu verzichten, die Verwaltung schlage jedoch vor, die ursprünglich geplanten Wohnbauflächen jetzt nicht zu reduzieren, sondern die konkrete Entscheidung über eine mögliche Vermarktung später zu treffen.
Für die SPD-Fraktion zeigt sich Herr Plum erleichtert über die jetzt vorliegenden Erkenntnisse. Damit besteht nicht mehr die Gefahr, dass man auf eine maßgebliche Zahl der dringend benötigten Wohneinheiten verzichten müsse. Seine Fraktion werde der Verwaltungsvorlage daher heute zustimmen, zudem bitte man darum, den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss ebenfalls über diese Entwicklung zu informieren.
Für die Fraktion Die Linke bedauert Herr Müller, dass es durch die bisherige Kommunikation in dieser Angelegenheit zu Irritationen gekommen sei, die der Sache nicht dienten. Dennoch freue man sich über die guten Nachrichten und werde der Verwaltungsvorlage ebenfalls zustimmen.
Für die FDP-Fraktion bekräftigt Herr Dr. Vossen die auch den bisherigen Beratung zum Ausdruck gebrachte ablehnende Haltung seiner Fraktion zu dem gesamten Projekt. Auch die aktuelle Vorlage der Verwaltung biete Anlass zu kritischen Nachfragen: Es sei nicht klar, inwieweit das subjektive Empfinden hinsichtlich der Geruchsbelastung berücksichtigt werden könne, zudem stelle man sich die Frage, was passiere, wenn der Gutachter irre und die Belastung doch höher sei. Nach seiner Einschätzung sei es nicht auszuschließen, dass es dann zu Schadenersatzansprüchen kommen könne. Seine Fraktion werde jedenfalls auch weiterhin gegen die Fortführung des Verfahrens stimmen.
Für die Fraktion der Grünen legt Herr Rau dar, dass man auch weiterhin auf eine technische Lösung für die durch das Regenrückhaltebecken verursachte Geruchsproblematik hoffe und die Verwaltung dementsprechend bitten wolle, mit dem Wasserverband im Gespräch zu bleiben. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung könne man folgen, auch der Beibehaltung der ursprünglich geplanten Wohnbauflächen, allerdings müsse im weiteren Verfahren sichergestellt werden, dass eine Vermarktung der kritischen Grundstücke rechtssicher möglich sei. Zudem halte man es bei einer städtebaulichen Maßnahme mit diesem Umfang für sinnvoll, frühzeitig die Gesamtprojektkosten darzustellen, daher bitte man die Verwaltung darum, eine solche Aufstellung vorzulegen.
Für die CDU-Fraktion betont Frau Schlick, dass auch ihre Fraktion Wert darauf lege, dass bei einer Vermarktung der vom Gutachter als belastet eingestuften Grundstücken kein Schaden für den Erwerber und auch für die Stadt entstehe. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wolle man zustimmen, beantrage jedoch zusätzlich, dass man sich den Beschlussergänzungen der Bezirksvertretung Aachen-Richterich anschließe. Diese habe nochmals die geltende Beschlusslage bezüglich der Gleichzeitigkeit des Baubeginns von Umgehungsstraße und Wohngebiet bekräftigt und empfohlen, die frühzeitige Bürgerbeteiligung möglichst zeitnah durchzuführen.
Herr Gilson führt ergänzend hierzu aus, dass es bei einem Baugebiet dieser Größenordnung wichtig sei, die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und umfassend zu informieren. Auch die Bürgerinitiative fordere ja eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, wobei es natürlich fraglich sei, inwieweit man an einer solchen Berechnung die Entscheidung für oder gegen ein solches Projekt festmachen wolle.
Herr Schaffrath weist darauf hin, dass die erste Einschätzung der Verwaltung hinsichtlich der möglicherweise notwendigen Reduzierung der Wohnbauflächen und die Ergebnisse aus dem jetzt vorgelegten Gutachten um den Faktor 10 divergierten. Es sei nicht glaubhaft dargestellt worden, wie es zu einer solchen Abweichung kommen könne. In dieser Frage müsse großer Wert auf die Rechtssicherheit gelegt werden, hierzu müsse man seriös arbeiten und die gewonnenen Erkenntnisse absichern, bevor man darauf das weitere Verfahren aufbaue. Zudem halte er es für dringend geboten, dass sich die Verwaltung mit den Argumenten der Bürgerinitiative auseinander setze. Insgesamt sei er mit der Vorlage der Verwaltung nicht einverstanden, dies gebe er hiermit zu Protokoll.
Frau Nacken erläutert, dass die erste Aussage der Verwaltung bezüglich der möglichen Einschränkungen durch das Regenrückhaltebecken auf einer eigenen, groben Einschätzung beruht hätte. Das jetzt vorliegende Geruchsgutachten sei von einem externen Fachbüro erstellt worden und werde im weiteren Verfahren in die Abwägung eingestellt. Man befinde sich noch am Anfang des Prozesses, und diese Thematik werde noch mehrfach Gegenstand von Beratungen sein. Man befinde sich auch weiterhin in Gesprächen mit dem Wasserverband, eine technische Lösung der Geruchsproblematik sei jedoch derzeit nicht absehbar. Was die Projektkosten angehe, so seien im aktuellen Haushalt bereits Ansätze für Planung, Erschließung und Umgehungsstraße enthalten.
Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Schlick und die Herren Plum, Dr. Vossen, Müller, Rau, Schaffrath und Gilson sowie seitens der Verwaltung Frau Nacken beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
- Deckung des Wohnbauflächenbedarfs der Stadt Aachen
- Bau einer Haupterschließungsstraße/Ortsumgehung zwischen Horbacher Straße und Roermonderstraße
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Richtericher Dell- für den Planbereich zwischen dem nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach und dem Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider Straße im Stadtbezirk Aachen-Richterich sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 für den Bereich zwischen dem nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach, dem Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider Straße, nordwestlich der Bahntrasse, östlich der Dellstraße und nördlich der Banker-Feld-Straße.
Auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung mit der zeitnahen Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
Er schließt sich der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich an und bekräftigt ebenfalls die Notwendigkeit gleichzeitigen Baubeginns der Wohnbebauung nach Bebauungsplan Nr. 950 und der Erschließungsstraße/ Ortsumgehung Richterich nach Bebauungsplan Nr. 955.
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