18.02.2014 - 7 Ausnahmeerlaubnisse in der Kindertagespflege
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 18.02.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Drews erläutert die Vorlage und den Beschlussvorschlag.
Frau Braun-Kurzmann legt aus Sicht des Vereins Familiäre Tagesbetreuung e.V. dar, dass es keine Gründe gibt, die geforderte Qualifizierung nicht zu machen. Insofern kann Teil a des Beschlussvorschlages nicht mit getragen werden. Bezüglich Punkt b des Beschlussvorschlages stellt sie fest, dass die Geeignetheit auch ohne Hauptschulabschluss durch eine Qualifizierung erlangt werden kann.
Die Vertreter aller Fraktionen sind sich einig, dass die selbstgesetzten Standards in der Kindertagespflege nicht unterlaufen werden sollten.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt, dass die Verwaltung unter folgenden Voraussetzungen in Abstimmung mit dem Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V. eine Ausnahmeerlaubnis erteilen darf:
Bei langjährig tätigen Tagespflegepersonen kann auf den Hauptschulabschluss verzichtet werden, wenn ansonsten eine Geeignetheit festgestellt wurde. Im Hinblick auf den Bildungsauftrag in Kindertagespflege wird die Tagespflegeerlaubnis aber auf bis zu drei Kinder beschränkt, um dem qualitativen Anspruch gerecht zu werden.
Weitere Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Fachbereichsleitung Kinder, Jugend und Schule.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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117,8 kB
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1,4 MB
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