18.03.2014 - 12 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 18.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Die Verwaltung übergibt allen Fraktionsvorsitzenden der Bezirksvertretung einen Ordner mit dem Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnisnahme und teilt mit, dass dies in der Sitzung am 06.05.2014 beraten wird.
Als Tischvorlage wurde allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- die Vorlage des Fachbereich Kinder, Jugend und Schule „Entwicklung eines Konzeptes zur Sicherung des Schulstandortes Rothe Erde durch Erhalt des katholischen Teilstandortes Barbarastraße“ und
- die Vorlage des Fachbereich Kinder, Jugend und Schule „Annahme einer Schenkung für die städtische Gemeindegrundschule Brühlstraße“
zur Kenntnis gegeben.
Die Verwaltung unterrichtet die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf darüber, dass dem Wasserverband Eifel-Rur eine Sondernutzung zur Erstellung eines Schaltschrankes im Bereich des Eilendorfer Marktes hinter dem Bushaltestellenunterstand erteilt wurde. Im Vorfeld wurden bei einem Ortstermin die einzelnen Anforderungen hierfür definiert. Der bestehende Schaltschrank auf der anderen Straßenseite neben dem Bushaltestellenunterstand wird aufgrund defekter Leitungen im Gegenzug entfernt.
Die Verwaltung teilt der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf mit, dass aus sicherheitstechnischen Gründen die Rutsche auf dem Spielplatz Apolloniastraße und dem Spielplatz Lindenstraße abgebaut wird. Auf dem Spielplatz Lindenstraße wird als Ersatz die Rutsche vom Spielplatz Beverstraße eingebaut und für den Spielplatz Apolloniastraße ist eine Ersatzbeschaffung beantragt.
Zur Prüfung ob die konstituierende Sitzung nach der Kommunalwahl auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden könne, teilt der Fachbereich Recht und Versicherung mit, dass dies möglich sei, aber dazu eine Änderung in der Geschäftsordnung erforderlich ist. Die zurzeit stattfindende Überarbeitung der Geschäftsordnung werde aber erst nach der Wahl abgeschlossen sein. Die konstituierende Sitzung muss daher nach der noch gültigen Geschäftsordnung innerhalb von drei Wochen nach der Kommunalwahl stattfinden.