05.03.2014 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

 

Herr M.:

Als Mitglied der Bürgerinitiative Richtericher Dell möchte ich die Verwaltung fragen, wann die bereits am 21.05.2012 im Ratsinformationssystem erwähnte Wirtschaftlichkeitsberechnung, die auch zwischenzeitlich in verschiedenen Vertretungen diskutiert wurde, erstellt wird.

 

Frau Prenger-Berningshoff, Abteilung Verbindliche Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, sagt eine schriftliche Beantwortung der Frage zu.

 

 

Frau S. richtet die gleiche Frage  an Herrn Bezirksvertreter Pontzen als Vertreter der CDU-Fraktion mit der Ergänzung, wie man heute schon entscheiden könne.

Herr Bezirksvertreter Pontzen versteht die Forderung nach Aufstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung. Die CDU Fraktion unterstütze die Entwicklung des Baugebietes Richterich Dell zur Schaffung neuen Wohnraums. Neben der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde auch die Prüfung der Wirtschaftlichkeit an die Verwaltung abgegeben. Er habe volles Vertrauen, dass diese rechtzeitig, d.h. nach erstellter Planung, wenn die notwendigen Zahlen vorliegen dann zu aller Zufriedenheit erstellt werde.

 

Herr B. stellt die gleiche Frage an die SPD-Fraktion.

 

Herr Bezirksvertreter Werner erklärt, dass es sich bei der Planung des Baugebietes Richtericher Dell um einen langwierigen Prozess handele. Die Verwaltung informiere die Politik regelmäßig über den jeweiligen Planungsstand. Sobald eine klare Planung zur Art der Bebauung vorliege, erwarte er von der Verwaltung die Vorlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung, auf deren Grundlage er entscheiden könne.

 

Herr M. fragt nach, bis wann grobe Zahlen vorliegen. Seiner Ansicht nach tue sich seit zwei Jahren nichts, jedoch entstünden Kosten für die Planung.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne entgegnet, dass sie die Frage nicht verstehen könne. Der Bau der Erschließungsstraße sei auch ohne das Neubaugebiet Richtericher Dell zur Entlastung der Horbacher Straße, die verkehrstechnisch ihr Limit erreicht habe, dringend notwendig.

Unabhängig davon, dass es in Aachen an Wohnraum für Familien fehle und das Neubaugebiet daher notwendig sei, würden die Baugrundstücke Richtericher Dell vermarktet und die Erschließungskosten auf die Hauskäufer umgelegt. Insofern würde die Stadt Aachen hier sogar Gewinne erzielen.

 

Herr L. fragt nach, weshalb die Verwaltung einen Beschlussvorschlag vorlege, obwohl die statistischen Daten noch nicht vorliegen und wie man zu dem Schluss käme, dass der Wohraum benötigt werde.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne führt aus, dass es mehrere Untersuchungen und Gutachten gebe, die den Bedarf feststellen. Es würde kein Neubaugebiet geplant, wenn man sich nicht sicher wäre, dass Menschen hierhin ziehen würden. Man müsse verhindern, dass weiterhin Menschen ins Umland ziehen.

Das Gutachten werde vorliegen, ehe die Politik den nächsten Schritt, die Offenlage des Bebauungsplans, beschließen werde.

 

Herr S. bezieht sich auf die Bürgerinformation zum Neubaugebiet Richtericher Dell im Schloss Schönau im vergangenen Jahr und fragt nach, ob dies belastbare Modelle waren. Laut den Planungen sei sozialer Wohnungsbau vorgesehen, er habe jedoch überwiegend Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser in den Modellen gesehen.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne erklärt, dass entsprechend dem Grundsatzbeschluss der Stadt Aachen 20% sozialer Wohnungsbau vorgesehen sei. Öffentlich geförderter Wohnraum könne neben Geschosswohnungsbau auch in Form von Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften entstehen.

 

Frau M. fragt die Verwaltung, warum ein Bebauungsplanverfahren ohne Vorliegen eines Gutachtens eingeleitet werden darf.

Frau Schwarz, Abteilung Vorbereitende Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, entgegnet, dass Gutachten bereits vorliegen, die eine Steigerung des Wohnraumbedarfs aufgrund einer Veränderung der Wohnformen, insb. eines Anstiegs der Einzelhaushalte, feststellen. Die Stadt Aachen möchte ein Angebot schaffen, um eine weitere Abwanderung in das Umland zu verhindern. Bei der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens sind noch nicht alle Fakten bekannt. Diese werden im Rahmen des Verfahrens geklärt. Erst anschließend kann es zu einem Satzungsbeschluss kommen.

 

Herr P. fragt die Verwaltung, warum in der heutigen Sitzung unter TOP 5 nicht über den  Antrag der CDU-Fraktion vom 29.11.2013 entschieden werde, sondern bereits über einen Beschluss.

 

Frau Prenger-Berninghoff erklärt, dass die Tagesordnungspunkte 4 und 5 aufeinander aufbauen. Die Verwaltung legt der Politik den Antrag vor und macht gleichzeitig einen Beschlussvorschlag. Dies sei ein übliches Verfahren, um Zeit zu sparen.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne bestätigt, dass diese Verfahrensweise formal in Ordnung sei. Über den vorliegenden Antrag werde abgestimmt.

 

Herr D. richtet seine Frage an die Fraktionen und erkundigt sich, ob daran gedacht werde, dass zum Bau der Häuser umweltfreundliche Materialien, die später kompostierbar seien, eingesetzt werden. Seiner Meinung nach seien die Materialien, aus denen heute Häuser gebaut werden später Sondermüll. Dies sei für ihn staatlich legalisierte Umweltverschmutzung.

 

Für die CDU-Fraktion antwortet Herr Bezirksvertreter Pontzen. Er vertraue hier auf die Spezialisten in der Verwaltung, dass Stoffe entsprechend der DIN-Normen und heutigen Erkenntnissen ausgesucht werden, so dass alle Werkstoffe eine Entsorgungsmöglichkeit haben. Naturgemäß könne niemand gewährleisten, dass die Auswahl der Werkstoffe in der Zukunft zu keinen Problemen führe. Insoweit könne er die Bedenken verstehen.

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn ergänzt, dass er sich vorstellen könne, dass ähnlich den klimaschutzrechtlichen Vorgaben auch Teilbereiche mit ökologischen Werkstoffen berücksichtigen werden. Dies würde die SPD-Fraktion sicherlich unterstützen. Jedoch sei man in der Planung noch nicht an diesem Punkt.

Herr Bezirksvertreter Dr. Kurth-Lassay stellt hierzu fest, dass im Gegensatz zur klimaschützenden Technik der Einsatz von innovativen und umweltfreundlichen Baumaterialien bisher noch nicht in der Planung enthalten sei und man dies als Anregung aufnehmen sollte.

 

Herr V. sieht ein Problem in der Zersiedlung von Landschaft. Aachen gehe in die Breite, obwohl es sehr viele hässliche Ecken in Aachen gäbe. Er stellt die Frage an die Politik, ob man nicht lieber vorhandene Bereiche verschönern solle, um gute Leute nach Aachen zu locken und warum man immer noch größer bauen müsse. Er frage sich, ob man Richterich damit einen Gefallen tue.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne sieht ebenfalls das Problem der Zersiedlung, sieht aber auch die Nachfrage nach Wohnformen im Grünen in Stadtrandlage, insbesondere für Familien mit Kindern. Unabhängig davon, dass in Kernbereichen Sanierungen und Lückenfüllungen erforderlich, aufgrund der Eigentumsverhältnisse aber oft schwer umzusetzen sind, sei die Politik der Meinung, dass hier Bedarf für Familien besteht. Diesen Familien sollte man nicht das verwehren, was viele Richtericher bereits jetzt bewegt, hier zu leben.

 

Herr S. gibt die Anregung, den Blick nicht zu sehr auf studentisches Wohnen zu richten. Dies sei nicht der Bedarf für die Zukunft, da dieser langfristig nicht in diesem Ausmaß benötigt werde.

 

Herr G. fragt nach, wie der Baustellenverkehr geleitet werden soll, wenn der 1. Bauabschnitt zeitgleich mit dem Bau der Umgehungsstraße begonnen wird. Die Horbacher Straße sei hierfür nicht geeignet.

 

Frau Prenger-Berninghoff erläutert, dass der Baustellenverkehr vollständig über eine Anbindung zur Autobahn abgewickelt werden soll, diese Genehmigung jedoch nur temporär und somit keine zukünftige permanente Nutzung erlaube. Diese Anregung aus der Bürgerbeteiligung hierzu werde jedoch geprüft.

Herr Bezirksvertreter Rothe ergänzt, dass diese Möglichkeit aus bundesrechtlichen Gründen ausscheide, da eine Autobahnausfahrt immer eine Landesstraße sein müsse.

 

Herr H. erkundigt sich bei der Verwaltung, ob die Stadt Aachen alleine über den Bau der Umgehungsstraße entscheiden könne, oder ob die Stadt Herzogenrath beteiligt werden müsse.

 

Frau Schwarz, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, erklärt, dass die Planungshoheit bei der Stadt Aachen liege. Die Stadt Herzogenrath wird als öffentlicher Träger beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Hier werde eine einvernehmliche Lösung angestrebt, jedoch sei es möglich, dass die Politik gegen die Einwände der Stadt Herzogenrath entscheide.

 

Frau K. bittet abschließend, bei den Planungen und Entscheidungen bitte nicht die Bürger, die bereits in Richterich wohnen, zu vergessen. Sie sieht eine unheimliche Belastung auf die Richtericher Bürger –unabhängig vom genauen Wohnort – zukommen.

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