03.04.2014 - 7 Umwandlung von Ascheplätze in Kunstrasen im Jah...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Do., 03.04.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Auf Nachfrage von Herrn Braunsdorf und Herrn Linden gibt Frau Keller bekannt, dass die Vertreter beider Vereine ihr gegenüber erklärt haben, dass durch Ein- bzw. Austritte die bisherigen Mitglieder des Jugend-Sport-Clubs sich dem SV Blau-Weiß 1946 e. V. Aachen-Burtscheid anschließen werden. Beiden Vereinen ist mitgeteilt worden, dass nach der Umwandlung des Ascheplatzes auf der Sportanlage Branderhofer Weg in jedem Fall der Sportplatz Heidbendenstraße für die sportliche Nutzung aufgegeben wird. Vertretern des American Football Clubs ist in dieser Woche die Planung des Kunstrasenspielfeldes vorgestellt worden. Dabei ist u. a. erläutert worden, wie die zukünftige Zaunsituation innerhalb der Sportanlage sich darstellen wird, dass weiterhin eine gemeinsame Nutzung des Umkleidebereiches erfolgen wird und dass der Kunstrasenplatz, solange eine Auslastung durch den Fußball nachgewiesen wird, nicht für American Football zur Verfügung stehen wird.
Der American Football Club ist zukünftig vorrangiger Nutzer für den Naturrasenplatz.
Beschluss:
Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er spricht sich einstimmig dafür aus, dass das Tennenspielfeld auf der Sportanlage Branderhofer Weg (Ludwig-Kuhnen-Stadion) im Jahr 2015 in Kunstrasen umgewandelt und gleichzeitig die Trainingsbeleuchtungsanlage erneuert wird. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Jugend- Sport-Club Aachen sich dem SV Blau-Weiß 1946 e. V. Aachen-Burtscheid spätestens bis zu Beginn der Fußballsaison 2015/16 angeschlossen hat. Außerdem wird vorausgesetzt, dass der SV Blau-Weiß 1946 e. V. Aachen-Burtscheid, als dann bestehender hauptnutzender Verein dieser Sportanlage, sich mit einem Drittel, maximal 100.000 € an den Baukosten beteiligt.
Bauherr für die Maßnahme soll die Stadt Aachen sein. Die Verwaltung wird beauftragt alle Voraussetzungen zu schaffen, dass die o. a. Maßnahme baldmöglichst vorbehaltlich der Bereitstellung und Freigabe der finanziellen Mittel umgesetzt wird sowie mit dem Verein eine entsprechende Regelung hinsichtlich der finanziellen Beteiligung an der Maßnahme zu treffen.
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus den in den Erläuterungen aufgeführten Positionen.
Erst nach Fertigstellung der Maßnahme wird der Sportplatz Heidbendenstraße für den Sportbetrieb aufgegeben.
Der Sportausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss den Baubeschluss für diese Maßnahme zu fassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
557,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
731,9 kB
|