03.04.2014 - 4 Zuschüsse zum Bau und zur Unterhaltung vereins...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Orthen, ob durch die Bezuschussung dieser Maßnahme in der vorgeschlagenen Höhe andere Zuschussanträge nicht berücksichtigt werden können, erklärt Frau Prömpler, dass für das Jahr 2014 keine weiteren Anträge vorliegen. Nach den Richtlinien sind bis Ende März jeweils die Anträge vorzulegen, für die im darauffolgenden Jahr Mittel beantragt werden. Es liegt allerdings bereits ein Antrag für 2015 vor und es ist zumindest noch ein weiterer angekündigt.

In der sich anschließenden Diskussion, in der von Herrn Biesing die Frage aufgeworfen wird, inwieweit der Tennis-Klub Blau Weiß Aachen sich im Rahmen der Offenen Ganztagsschule als Kooperationspartner bisher eingebracht hat und wie hoch unter den jugendlichen Mitgliedern der Anteil von Migranten ist, wird sowohl vom Vorsitzenden des Sportausschusses,  Ratsherr Linden, wie auch von Ratsherrn Bruynswyck deutlich gemacht, das dies keine Voraussetzungen nach den Richtlinien sind. Frau Prömpler gibt die Höhe der Mitgliedsbeiträge für Kinder/Jugendliche bekannt und weist darauf hin, dass diese nach ihrem Verständnis angemessen sind. Herr Orthen weist auf die hohe Eigenleistung der Vereine hin,  die vereinseigene Sportanlagen bauen und unterhalten.

 

 

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Beschluss:

Bei einer Stimmenthaltung und ohne Gegenstimme erkennt der Sportausschuss den sportfachlichen Bedarf der Maßnahme an und beschließt, dem Tennis Klub Blau-Weiß Aachen 1962 e. V. in 2014 einen Zuschuss in Höhe von 43.935,00 € für die Sanierung und Erweiterung des Klubhauses vorbehaltlich der  Rechtskraft des städtischen Haushalts 2014 zu gewähren.

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus dem PSP-Element 5-080202-900-00100-900-1 „Zuschuss zum Bau vereinseigener Sportstätten“ in Verbindung mit der Kostenart 78180000 “Allgemeiner Investitionszuschuss an übrige Bereiche“. Hier stehen im Jahr 2014

40.700,00 € zur Verfügung.

Die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 3.235,00 € werden gedeckt aus dem PSP-Element

5-080203-900-00100-900-1 „Sportliche Aufwertung von Spielflächen“ in Verbindung mit der Kostenart 78510000 „Hochbaumaßnahmen“.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3019&TOLFDNR=62906&selfaction=print