30.04.2014 - 8 II. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Nachdem die CDU-BF der Vorlage zustimmt, ergeht folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zu Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 852 A Münsterstraße – Wohnen und Arbeiten – in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage