07.05.2014 - 5 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 885 sowie den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.

 

Er beschließt, den Bebauungsplan Nr. 885 gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- Die straßenseitigen Gebäudehöhen an der Geneisenaustraße werden von GH 179,0 – 183,0

auf GH 179,4 – 181,4 NHN geändert;

- Die straßenseitigen Gebäudehöhen im Eckbereich des Hohenzollernplatzes werden von vorher               GH 182,5 – 186,5 auf GH 183,5 – 185,5 NHN geändert und

- die Zulässigkeit von Überschreitungen dieser Höhen durch transparente Brüstungen wird               festgesetzt.

 

Weiterhin beschließt er nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 885 Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände für den Planbereich im Stadtgebiet Aachen-Mitte im Bereich zwischen Stolberger Straße, Joseph-von-Görres Straße, Gneisenaustraße und Peliserkerstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Anlagen zur Vorlage