07.05.2014 - 11 Anordnung der Umlegung für den Bereich des Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen ordnet für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße einstimmig die Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch an.

 

 

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Anlagen zur Vorlage