07.05.2014 - 16 Integrationsratswahl 2014 - Änderung der Wahlor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

 

Reduzieren

Beschluss:

§ 3 Abs. 5 der Wahlordnung zur Bildung des INTEGRATIONSRATS der Stadt Aachen wird wie folgt geändert:

„Die Verteilung der Sitze auf die Listen oder Einzelbewerber/innen erfolgt  nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung Sainte Laguë/Schepers.“

 

§ 31 Abs. 2  Nr. 5 der Wahlordnung zur Bildung des INTEGRATIONSRATS der Stadt Aachen wird wie folgt geändert:

„die Sitzverteilung erfolgt  nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung Sainte Laguë/Schepers.

Bei gleichen zu berücksichtigenden Zahlenbruchteilen bis zu vier Stellen nach dem Komma entscheidet das von der Wahlleiterin/vom Wahlleiter zu ziehende Los. Entfallen bei der Sitzverteilung auf einen Vorschlag mehr Sitze, als Bewerber benannt sind, bleiben diese Sitze unbesetzt.“

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Änderung zu  §  3 Abs. 5 und § 31 Abs. 2 Nr. 5 der Wahlordnung zur Bildung des INTEGRATIONSRATS der Stadt Aachen.