13.05.2014 - 7 Bericht des Gebäudemanagements zu externen Rein...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Bezug nehmend auf den Beschlussvorschlag schlägt Frau Bortz vor, dass die Vorlage zu dem Antrag der CDU auch dem Personal- und Verwaltungsausschuss vorgelegt wird, auch wenn dieser Ausschuss nicht zuständig sei.

 

Ratsherr Kuckelkorn möchte bezüglich der Antwort zu Frage 2 wissen, ob die dort erwähnten Prüfungen vom Zoll schon einmal stattgefunden haben. Frau Bortz antwortet, dass Kontrollen nach Kenntnis des Gebäudemanagements erfolgen, Informationen über Ergebnisse aber kaum zu erhalten seien. Das Gebäudemanagement verteile in bestimmten Abständen Flyer an die externen Reinigungskräfte und es bestehe Kontakt mit der Innung und der Gewerkschaft. Frau Bortz ergänzt, dass das Gebäudemanagement nicht die Betriebe prüfen könne, aber bei Hinweisen tätig werde.

 

Ratsfrau Begolli fragt nach, wie es zu 50 % Einsparungen bei der Fremdreinigung im Vergleich zu der Eigenreinigung kommen kann. Dies sei auch im Hinblick auf den Tariflohn in Höhe von derzeit 9,50 € nicht erklärbar. Sie könne es sich nur durch Unterschiede im Reinigungsmaterial oder im Leistungsmaß erklären, welches gegebenenfalls bei den Reinigungsfirmen zu hoch angesetzt sei, sodass Fremdreinigungskräfte auch Stunden unentgeltlich arbeiten müssten. Ratsfrau Begolli erkundigt sich, wer dies kontrolliere. Sie verweist außerdem auf die Stadt Köln, die den Reinigungsbereich wieder rekommunalisiert habe. Abschließend fragt Ratsfrau Begolli, wie sie erfahren könne, wie das Leitungsmaß bei dem Verwaltungsgebäude Katschhof für die Reinigungskräfte angesetzt sei.

 

Frau Bortz antwortet, dass die Kosten der Eigenreinigung höher liegen; dies würde auch zum Beispiel durch den IKON-Vergleichsring der KGSt bestätigt. Die Fremdreinigung werde durch die Summe vieler Faktoren wirtschaftlicher, wie zum Beispiel durch einen geringeren Leistungsumfang oder aufwendigere Vertretungsregelungen bei den Eigenreinigungskräften. Das Gebäudemanagement kontrolliere jedoch die Angaben der Firmen und achte bei Ausschreibungen auf realistische Werte.

 

Herr Stephan Schaffrath, Teamleiter des Beschaffungs- und Reinigungsmanagements, ergänzt, dass das Reinigungsgewerbe dem Arbeitnehmerentsendungsgesetz unterliegt. Alle von den Firmen bezogen auf die Arbeitsleistung eingereichten Stundennachweise müssten von den Reinigungskräften abgezeichnet werden. Auf Grundlage einer Untersuchung der REFA wurde die Leistungsmenge bei Reinigungen von Verwaltungs- und Schulgebäuden festgesetzt. Ausgehend von diesen Werten werde kein Angebot von Reinigungsfirmen akzeptiert, in dem von einer schnelleren Reinigungszeit ausgegangen wird.

 

Auf die Frage von Ratsfrau Begolli, ob die Kontrollen und Auftragsvergaben in das Gesamtpaket mit eingerechnet werden, antwortet Frau Bortz, dass die bei der Fremdreinigung angesetzten Gesamtkosten die Overhead-Kosten inkludieren.

 

Ratsherr Jacoby bedankt sich für die ausführliche Beantwortung. Anschließend möchte er wissen, ob die Einsparungen durch Reduzierung der Standards entstanden sein könnten. Außerdem führt er als Beispiel das Eurogress Aachen an. Im Hinblick auf Einsparungen und hochwertigere Reinigung werde hier wieder auf Eigenreinigungskräfte umgestellt.

 

Frau Bortz erklärt, dass sich die Standards seit 2004 nicht verändert haben. Einsparungen bei der Fremdreinigung seien durch die EU-weite Ausschreibung generiert worden. Frau Bortz zeigt sich verwundert darüber, dass im Eurogress die Eigenreinigung günstiger sein solle als die Fremdreinigung. Sie möchte aber diesbezüglich Kontakt zu Frau Wulf aufnehmen.

 

Herr Diehm weist auf das Landespersonalvertretungsgesetz hin, gemäß dem der Personalrat den Maßnahmen der Verwaltung zustimmen muss. Daher gehe er davon aus, dass die Arbeit mit den Fremdreinigungsfirmen in Ordnung sei.

 

Ratsfrau Begolli gibt jedoch zu bedenken, dass der Personalrat die Fremdfirmen weder kontrollieren muss noch kann. Es stelle sich die Frage, wie wichtig der Stadt Aachen soziale Standards seien.

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, ihn dem Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 02.07.2014 zur Kenntnis zu geben.

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Anlagen zur Vorlage