20.05.2014 - 8 Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Ber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die strukturelle Veränderung des Ehrenamtes im Jugendbereich, insbesondere durch die Entwicklungen der OGS, des G8 und bei Bachelor- und Masterstudiengängen, werden ausführlich erläutert. Einer rückläufigen Zahl von Ehrenamtlern soll durch die Einrichtung einer halben Stelle beim Aachener Jugendring entgegen gewirkt werden.

Das druckvolle Tempo der anliegenden Entscheidung kann von Frau Scheidt, wie auch schon im angemeldeten Beratungsbedarf dokumentiert, wenig nachvollzogen werden. Eine konsequente Weiterfinanzierung der Stelle nach 2 Jahren und die Verantwortung für die Führung dieser Stelle sind nicht klar geregelt. Auch ist zu klären, wie Migrantenkinder weiter in die Jugendarbeit einbezogen werden können.

Verschiedene Trägervertreter bewerten die Einrichtung der Stelle positiv.

Frau Wilms regt an, den Stadtjugendplan einer Aktualisierung zu unterziehen.

Die zunächst gewünschte Aufnahme des letzten Satzes in der als Tischanlage vorliegenden Ergänzung (siehe TOP 9, Bewährung der Stelle, Weiterfinanzierung aus eigenen Mitteln des AJR) wird in der Beratung verworfen.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft beim Aachener Jugendring zur Gewährleistung der Vorgaben des Kinderschutzes in den ihm angeschlossenen Verbänden zu.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

mehrheitlich                            2