15.05.2014 - 6 DenkmalbereichssatzungRatsantrag der SPD-Frakti...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ergänzend zur Vorlage berichtet Frau Melcher anhand einiger Beispiele über die bisherigen Erfahrungen mit der Denkmalbereichssatzung.

 

Für die SPD-Fraktion erläutert Herr Plum den Hintergrund des Ratsantrags, der der heutigen Beratung zugrunde liege. Die Denkmalbereichssatzung sei ein notwendiges und grundsätzlich gutes Instrument zum Erhalt des Erscheinungsbilds der Stadt Aachen als historische Stadt, aber bereits bei der Verabschiedung dieser Satzung habe man darauf hingewiesen, dass eine städtebauliche Entwicklung weiterhin möglich sein müsse. Jede Veränderung der Bausubstanz müsse von der Denkmalbehörde genehmigt werden, und auch wenn diese Einflussnahme häufig zu positiven Ergebnissen führe, habe es doch einige Fälle gegeben, in denen man sich die Frage gestellt habe, ob die Satzung nicht zu restriktiv gehandhabt werde. Aus diesem Grunde halte man es für sinnvoll, dass zukünftig städtebaulich bedeutsame Vorhaben im Planungsausschuss vorgestellt würden. Der Ausschuss könne sich dann ein Bild davon machen, ob die Satzung und deren Handhabung den Erfordernissen der Praxis entsprechen oder ob gegebenenfalls Anpassungen erforderlich seien.

 

Für die CDU-Fraktion legt Frau Schlick dar, dass nach ihrem Verständnis die Satzung die Grundstrukturen des historischen Stadtbilds sichern solle, wenn jedoch über beispielsweise einen möglichen Abriss entschieden werde, müssten nach ihrer Auffassung unterschiedliche Kriterien gelten, je nachdem, ob ein Gebäude tatsächlich unter Denkmalschutz stehe oder nicht.

 

Für die Fraktion der Grünen betont Frau Hörmann, dass man die Erfahrungen mit der Denkmalbereichssatzung bislang überwiegend positiv bewerte. Grundsätzlich habe man hier ein Instrument, mit dem man gut arbeiten könne, daher könne man sich dem Vorschlag der SPD-Fraktion, sich städtebaulich wichtige Projekte im Geltungsbereich der Satzung im Ausschuss vorstellen zu lassen, anschließen. Damit könne man sich einen genaueren Überblick verschaffen, ob Anpassungen der Satzung tatsächlich notwendig seien.

 

Frau Melcher schlägt vor, seitens der Verwaltung eine Liste der Gebäude bzw. Fassaden im Geltungsbereich der Satzung erarbeiten zu lassen, die aus Sicht der Denkmalbehörde erhaltenswert seien. Der Ausschuss könne sich dann anhand dieser Liste ein Bild machen, in welchen Fällen es bei einem beabsichtigten Abriss überhaupt zu einem Konflikt kommen könne.

 

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Schlick, Frau Hörmann, Frau Tintemann sowie die Herren Plum, Müller, Servos und Dr. Vossen beteiligen, fasst der Ausschussvorsitzende die Ergebnisse dahin gehend zusammen, dass eine Liste unterhalb der Denkmalliste als nicht sinnvoll betrachtet wird. Der Rat habe bei seiner Beschlussfassung über die Satzung ausdrücklich keine K.O.-Kriterien für bestimmte Entwicklungen schaffen, sondern eine Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen ermöglichen wollen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zukünftig städtebaulich bedeutsame Vorhaben im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung im Ausschuss vorzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage