15.05.2014 - 5 Standortverlagerung der Förderschule Walheim in...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ergänzend zur Vorlage erläutert Frau Schwier, dass hier keinesfalls eine Aberkennung der Leistungen der Förderschule Walheim erfolgen soll. Den Leistungen der Förderschule Walheim werde im Gegenteil großer Respekt entgegen gebracht. Es stellt sich bei der geplanten Verlagerung allerdings die Frage, ob hier die beste Lösung gefunden wurde.

 

Die Förderschule Walheim unterrichtet jährlich ungefähr 50 Kinder in einem Alter zwischen 6 Jahren und 10/11 Jahren. Hier sei die Frage erlaubt, ob es sinnvoll ist, diese Kinder in die Immobilie Kennedypark zu geben. Das Schulgebäude am Kennedypark ist für eine sehr viel größere Anzahl von Schülern konzipiert und kann eventuell den Bedürfnissen der Schüler der Förderschule Walheim nicht gerecht werden.

 

Frau Schwier weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit hin, schulische Lernorte an solchen Grundschulen, die Erfahrung mit der Beschulung von Kindern mit dem Unterstützungsbedarf Emotionale und Soziale Entwicklung haben, neben einem festen Standort dezentral einzurichten.

 

Herr Krott bestätigt die grundsätzliche Berechtigung, über die Standortverlagerung nachzudenken. Es ist deutlich geworden, dass ein großer Anteil der Kinder mit Unterstützungsbedarf im emotionalen und sozialen Bereich an Grundschulen des gemeinsamen Lernens entsprechende Angebote erhalten. Aus seiner Sicht wird die Förderschule Walheim noch voraussichtlich noch 8 - 10 Jahre Bestand haben. Er hält für seine Fraktion zunächst an der Beschlussfassung des Ausschusses von März fest, wonach die Verlagerung der FöS Walheim zum Kennedypark vorgesehen ist und zeigt sich mit dem den Vorschlag von Frau Schwier, die Standortverlagerung zu überdenken einverstanden. Herr Krott regt an, zunächst nunmehr die vorgesehene Begehung des Schulgebäudes Am Kennedypark durchzuführen.

 

Für die Grüne-Fraktion stellt Frau Griepentrog fest, dass auch im Rahmen von Inklusion zunächst ein Bedarf an Förderschulen für besondere Kinder fortbesteht. Die Kostenfrage sollte nicht ausschlaggebend für den Bestand der Förderschule Walheim sein. Bezüglich des Fortbestandes von Förderschulen und der Einrichtung schulischer Lernorte sind Konzeptentwicklungen erforderlich.

 

Herr Biesing stellt den im Zuge der Verlagerung der Förderschule entstehenden Kosten die jährlichen Schülerfahrkosten gegenüber und erläutert, dass eine Verlagerung perspektivisch Einsparungen ergibt. Für besondere Kinder ist es erforderlich, ein gutes Konzept in einem guten Gebäude vorzuhalten. Auch das pädagogische Konzept der Schule ist zu beachten. Eine schrittweise Stärkung von Förderschulen ist vor diesem Hintergrund sinnvoll.

 

Herr Tillmanns weist auf die Dauer des Inklusionsprozesses hin, der voraussichtlich mehrere Jahre dauern wird. Verschiedene Eltern entscheiden sich bewusst für eine Förderschule für ihr Kind. Im Entscheidungsprozess sind alle Optionen abzuwägen und in Zusammenarbeit mit der Schule eine tragfähige Lösung zu finden.

 

In diesem Zusammenhang weist Herr Krott auf die nur noch befristete Betriebsgenehmigung für die Kita Walheim hin. Es ist insofern wichtig, schnellstmöglich entsprechende Lösungen zu finden.

 

Frau Griepentrog bittet darum, über den Punkt 2 des Beschlussvorschlages nicht abzustimmen. Sie betont, zunächst unverändert von einer Verlagerung der Förderschule Walheim in das Schulgebäude am Kennedypark auszugehen. Eine Strukturdebatte solle in der Steuerungsgruppe stattfinden.

 

Frau Drews verweist auf die Aussagen im Fazit der Vorlage und erläutert, dass ein entsprechender zeitlicher Rahmen zur Betrachtung alternativer Immobilien zur Verfügung steht.

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Beschluss:

Der Schulausschuss  nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

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