30.08.2005 - 6 Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Betriebsausschuss Gebäudemanagement
- Datum:
- Di., 30.08.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Bortz erläutert die geplanten Änderungen zur Betriebssatzung des Gebäudemanagement.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Aachen folgende Satzungsänderungen zu empfehlen:
1. § 3 wird wie folgt neugefasst:
„Das Stammkapital der Einrichtung beträgt 1. Mio. Euro (In Worten: eine Million Euro).“
2. § 5 einfügen neuer Absatz 5:
„Der Betriebsausschuss besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern.“
3. § 8 (Absatz 1, Satz 1) wird wie folgt geändert:
„Die Interessen der Einrichtung werden innerhalb der Stadtverwaltung von der/dem Beigeordneten für das Dezernat Planung wahrgenommen.“
4. § 15 (Absatz 2) wird wie folgt neugefasst:
„Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das kommende Wirtschaftsjahr ist dem Betriebsausschuss bis zum 30.11. des laufenden Wirtschaftsjahres zur Beratung vorzulegen und im Anschluss daran dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die unter Ziffer 1 bis 4 genannten Satzungsänderungen zu beschließen.
1. § 3 wird wie folgt neugefasst:
„Das Stammkapital der Einrichtung beträgt 1. Mio. Euro (In Worten: eine Million Euro).“
2. § 5 einfügen neuer Absatz 5:
„Der Betriebsausschuss besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern.“
3. § 8 (Absatz 1, Satz 1) wird wie folgt geändert:
„Die Interessen der Einrichtung werden innerhalb der Stadtverwaltung von der/dem Beigeordneten für das Dezernat Planung wahrgenommen.“
4. § 15 (Absatz 2) wird wie folgt neugefasst:
„Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das kommende Wirtschaftsjahr ist dem Betriebsausschuss bis zum 30.11. des laufenden Wirtschaftsjahres zur Beratung vorzulegen und im Anschluss daran dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.