18.02.2014 - 4 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 18.02.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
- Herr Schmaldienst spricht eine Maßnahme von Straßen NRW an. Straßen NRW hat im Rahmen seiner Zuständigkeit den Gehölzbestand an der Heckstraße in Eilendorf zwischen Prunkweg und BAB-Unterführung kontrolliert und dabei festgestellt, dass im linken Hangbereich dringender Handlungsbedarf besteht, da sich hierin viele Gefahrenbäume befinden. Bereits jetzt sind etliche umgestürzte Bäume ersichtlich. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist eine umfangreiche Pflegemaßnahme des Baumbestandes erforderlich. Bis auf einzelne Solitärbäume werden die Bäume auf den Stock gesetzt, um wieder auszuschlagen. Betroffen sind überschlägig ca. 300 Bäume.
Herr Schmaldienst teilt mit, dass es bei dieser Fällaktion einer Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde nicht bedarf. Entsprechend der Hinweise zur Gehölzpflege des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz wurde die Untere Landschaftsbehörde beteiligt. Vor Ort konnte die Notwendigkeit durch die Untere Landschaftsbehörde bestätigt werden. Die Maßnahme soll außerhalb der Schonzeit durchgeführt werden.
Herr Fleu führt an, dass die durchführenden Betriebe wirtschaftlich beteiligt werden und zweifelt aus diesem Grunde an, dass immer Verkehrssicherung der Hintergrund für Baumfällungen ist.
Herr Bernhardt erkundigt sich danach, ob genau festgelegt werde, welche Bäume gefällt werden bzw. auf Stock gesetzt werden. Herr Schmaldienst erwidert, dass hier die fachliche Verantwortung bei Straßen NRW liegt und die Untere Landschaftsbehörde nicht jeden einzelnen Baum kontrolliert.
Herr Kirchübel regt an, dass seitens der Unteren Landschaftsbehörde überlegt werden solle, genauer zu kontrollieren und die zu fällenden Bäume ggfls. zu kennzeichnen. Er ist auch der Meinung, dass der wirtschaftliche Vorteil, den die durchführenden Betriebe durch die Baumfällungen erzielen, vermehrte Baumfällungen nach sich ziehe.
Diese Meinung wird auch durch Herrn Dr. Aletsee bestärkt. Auch er sieht es so, dass mit der Masse Geld verdient werden könne. Er ist jedoch auch der Meinung, dass dies durch die Verwaltung nicht gesteuert werden könne.
Herr Herpertz erwidert, dass der Holzpreis in den letzten Jahren sehr in die Höhe gegangen ist, auch bedingt durch den Anstieg des Ölpreises, und dass es üblich sei, dass der Wert des Holzes als Gegenwert gerechnet werde.
Er ist der Meinung, dass die Straßenbepflanzung grundsätzlich falsch laufe. An Straßen werden junge Bäume gepflanzt, welche jahrelang nicht gepflegt werden.Im Forst hingegen werde dies anders bewerkstelligt. Durch regelmäßiges Fällen von Bäumen werde dort eine gute Stabilität der Bäume erreicht. Er ist der Meinung, dass dies auch bei der Straßenbepflanzung in dieser Form funktionieren könne.
Herr von Frantzius fragt an, ob es möglich sei, dass Straßen NRW mit einem gewissen Vorlauf Bäume kennzeichne, die gefällt werden müssen, und auf diesem Wege eine bessere Kontrolle erreicht werden könne.
Herr Schmaldienst spricht den Erlass des MKLUNV an, in welchem eine engere Zusammenarbeit zwischen Straßen NRW und Unterer Landschaftsbehörde gefordert wird. Darüber hinaus ist im dem Erlass festgelegt, dass die Pflege der Gehölzbestände an Straßen als selektive Pflege (Durchforstung) erfolgen soll.
Herr Fleu merkt an, dass es nicht nur um Straßenbäume, sondern auch um straßenbegleitendes Grün gehe.
Herr Dr. Aletsee weist darauf hin, dass es sich bei Straßenböschungen oft um geschüttete Böschungen handelt und der Erhalt alter Bäume, insbesondere im Hinblick auf den Artenschutz, keinen Sinn mache. Er regt an, gglf. zu versuchen, eine Kopfbaumstruktur an Straßenböschungen zu erreichen.
Herr Herpertz erwidert, dass es keine verkehrsunsichereren Bäume als Kopfbäume gebe. Er findet es schon erstrebenswert auch an Straßen alte bzw. mittelalte Bäume zu erhalten. Auch diese können sicher sein und seien wichtig wegen der Filterwirkung.
Herr Lennartz findet, dass über das Thema zu lange diskutiert wird. Auch Herr Mayr möchte die Diskussion zu Ende bringen. Er legt lediglich Wert darauf, dass der Erlass des MKLUNV eingehalten werde und auch Informationen weitergegeben werden.
- Herr Schmaldienst spricht eine weitere beabsichtigte Fällung durch den Aachener Stadtbetrieb an. Dieser hat den Gehölzbestand am Alten Bahndamm (Teil des Weißen Weges) in Laurensberg kontrolliert. Betroffen ist der Bereich zwischen der Bahnüberführung Schloss-Rahe-Straße und der Schaukel Richtung Toledoring. Es wurde festgestellt, dass in dem sehr steilen Hangbereich mit Sandboden die Standsicherheit der zum Teil sehr großen Bäume nicht mehr gegeben ist. Es besteht erhebliche Gefahr für die unterhalb des Dammes gelegene Wohnbebauung an der westlichen Seite. An der östlichen Seite befindet sich die Zufahrt zu einem Hundeübungsplatz. Das Gelände wurde vor einigen Jahren von der Bahn übernommen. Es besteht erheblicher Pflegerückstand. Es ist daher erforderlich, bis auf einzelne Solitärbäume, den Bestand zu beseitigen. Geplant ist eine abschnittsweise Vorgehensweise. Zunächst wird der Bestand erfasst, so dass vor dem Herbst mit dem Arbeitsbeginn zu rechnen ist.
Der Stadtbetrieb wird den Landschaftsbeirat einladen und vor Ort die Maßnahme begründen und beschreiben. Auch der Bezirk soll informiert werden.
Einer Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde bedarf es nicht.
- Herr Hagemann verteilt an die anwesenden Sitzungsteilnehmer eine Tischvorlage, in welcher es um die Verlängerung der Bestellung von dreizehn Beauftragten für den Außendienst (Landschaftswarte) bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Aachen geht. Der Bestellungszeitraum dieser dreizehn aktiven Landschaftswarte endet im April 2014. Sie wurden befragt, ob sie bereit sind, auch für weitere zwei Jahre diese ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben. Dies wurde von allen Landschaftswarten bejaht. Die Verwaltung beabsichtigt daher, diese Personen für weitere zwei Jahre zu Beauftragten für den Außendienst zu bestellen. Gemäß § 13 des Landschaftsgesetzes (LG NRW) sind die Landschaftswarte durch die Untere Landschaftsbehörde auf Vorschlag des Landschaftsbeirates zu bestellen.
Herr Lennartz merkt an, dass ihm Kenntnisse darüber fehlen, was die Landschaftswarte machen und regt daher an, dass ein regelmäßiger Zwischenbericht abgeben werde.
Herr Hagemann erwidert, dass er die Landschaftswarte bereits seit 2005 betreut. Er kann aus Erfahrung sagen, dass es sehr aktive Leute gebe, die oft Meldungen weitergeben. Diese Meldungen beziehen sich überwiegend auf wilden Müll, Baumfällungen, Entenfütterungen, freilaufende Hunde, Reiter etc. Auf der anderen Seite gibt es nach Auskunft von Herrn Hagemann natürlich auch nicht so aktive Landschaftswarte.
Jährlich werden beispielsweise 5-6 Tonnen wilder Müll eingesammelt, welcher durch Landschaftswarte entdeckt und gemeldet werden. Die Landschaftswarte sind laut Auskunft von Herrn Hagemann alle geschult, auch im Hinblick im Umgang mit dem Bürger.
Herr Mayr erkundigt sich danach, ob es noch vakante Bezirke gebe.
Herr Hagemann antwortet, dass es derzeit noch einen vakanten Bezirk gibt und zwar im Stadtbezirk Aachen, westlicher Teil.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat beschliesst einstimmig, der Unteren Landschaftsbehörde vorzuschlagen, die in der Vorlage benannten Damen und Herren für weitere zwei Jahre zu Beauftragten für den Außendienst gemäß § 13 des Landschaftsgesetzes zu bestellen.
- Frau Milobara weist darauf hin, dass Herr Dr. Ruckert von der Strategischen Umwelt- und Grünplanung des Fachbereiches Umwelt der Stadt Aachen gebeten wurde, das Forschungsvorhaben der ESPON, welches mit in die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen einfließen soll, anlässlich einer Sitzung des Landschaftsbeirates vorzustellen. Herr Dr. Ruckert schlug jedoch in Absprache mit Herrn Wiezorek stattdessen vor, die Mitglieder des Landschaftsbeirates zu der öffentlichen Abschlussveranstaltung des Projektes Mitte Mai, einzuladen.
Es stellt sich jedoch während der Sitzung heraus, dass seitens der Mitglieder des Landschaftsbeirates die Vorstellung des Projektes in kleiner Runde anlässlich einer Landschaftsbeiratssitzung bevorzugt wird, so dass dies seitens der Verwaltung in dieser Form zu veranlassen ist.