29.04.2014 - 5 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

  1. Frau Milobara weist darauf hin, dass die Förderung des Landes zur Aufstellung des neuen Landschaftsplanes in Höhe von 320.000,--€ zwischenzeitlich genehmigt wurde.

 

  1. Frau Milobara verteilt ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06.03.2014 an alle anwesenden Landschaftsbeiratsmitglieder. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Urteil entschieden, dass die nach straßenrechtlich Vorschriften verkehrssicherungspflichtige Körperschaft bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen muss, wenn bei diesen – wie z.B. bei der Pappel oder auch bei anderen Weichhölzern – ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können.