18.06.2014 - 13 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 18.06.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, erklärt sich verwundert über die Ausfallquote des Fuhrparks mit einer Höhe von 22 % und bittet den Leiter des Fachbereichs Feuerwehr um eine Erklärung hierzu.
Auch bitte er um eine detaillierte Benennung der erforderlichen Fahrzeuge für die ärztliche Leitung und um Stellungnahme der Fachverwaltung hierzu. Abschließend bittet er um Erläuterung zum im vierten Absatz genannten Erlass.
Herr Wolff erklärt zur Ausfallquote, dass diese hauptsächlich auf fast täglichen Unfällen zurückzuführen sei, die bei den mit ca. 45.000 zu beziffernden Einsatzfahrten passierten. Oftmals handele es sich hier um kleinere Schäden, die in den eigenen Betriebswerkstätten zu beheben seien, aber eben zu einem Ausfall des Fahrzeuges führten.
Die von Ratsherrn Pilgram angesprochene Sondervorhaltung sei im Rettungsdienstbedarfsplan beschrieben. Bei Veranstaltungen sei stets der Veranstalter für den Sanitätsdienst vor Ort verantwortlich, der etwaige Transfer zu einer Klinik allerdings sei als Regelrettungsdienst abzudecken. Bisher habe es eine Einigung mit den Hilfsorganisationen gegeben, die aber nun aufgrund personeller Engpässe bedingt durch den Wegfall der Wehrpflicht Schwierigkeiten haben, eine entsprechende Anzahl an Fahrern, Rettungssanitätern und Assistenten zu stellen und deshalb letztendlich aufgefordert haben, diesen Sonderbedarf so wie gesetzlich gefordert darzustellen.