11.06.2014 - 5 Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter...

Reduzieren

Beratung

Bezirksbürgermeister Corsten übernimmt mit diesem Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.

 

Die zu seiner Stellvertreterin bzw. seinem Stellvertreter gewählten Bezirksvertretungsmitglieder, Frau Hüllenkremer und Herr Finsterer, werden durch den Bezirksbürgermeister zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Beide sprechen die folgende Verpflichtungsformel:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“

 

Sodann werden die – bisher nicht verpflichteten – Bezirksvertretungsmitglieder, Frau Kogel, Frau Dr. Kronenberg und Herr Petter, verpflichtet. Auch sie sprechen die o. a. Verpflichtungsformel (Frau Dr. Kronenberg ohne religiöses Bekenntnis).