03.09.2014 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

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Beratung

Es liegen zwei schriftliche Fragen vor, die schriftlich beantwortet werden.

 

Mündliche Fragen:

 

 

1.Frage von Frau R., Aachen

betr.: Umgestaltung Kreisverkehr Hangeweiher

- gerichtet an Beigeordnete Nacken

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Frau R. nimmt Bezug auf die am Kreisverkehr Hangeweiher geplante Umgestaltungsmaßnahme mit Kosten in Höhe von mindestens 68.000 Euro und erklärt, dass hierbei die dort vorhandenen Kanaldeckel für den Bedarfsfall weiter zugänglich zu halten seien. Sie fragt, ob dieser Umstand der Stadtverwaltung bekannt gewesen sei und ob angesichts dessen und der hohen Kosten nicht eine andere Variante, bspw. Das Aufstellen von Blumenkübeln, sinnvoller sei, zumal die für die Umgestaltung eingeplanten Mittel an anderen Stellen dringend benötigt würden. 

 

Beigeordnete Nacken bestätigt die Kenntnis über die Kanaldeckel an besagter Stelle und erklärt, dass man diese selbstverständlich in die Planung aufgenommen habe. Auch sei der Vorschlag zum Aufstellen von Blümenkübeln an die Politik herangetragen und von dieser beraten worden, die zuständige Bezirksvertretung Aachen-Mitte habe sich aber nach eingehender Beratung einstimmig für die nun geplante Lösung ausgesprochen.

 

 

2.Frage von Frau K., Aachen

betr.: Änderung KiBiz

- gerichtet an Beigeordnete Schwier

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Frau K. verweist auf die im August in Kraft getretene Änderung des KiBiz und die hierin geregelte leistungsgerechte Bezahlung von Tagespflegepersonen. Die Städteregion habe hierzu bereits gehandelt, während die Stadt Aachen noch untätig geblieben sei. Sie bitte um Auskunft, wann mit einer entsprechenden Änderung seitens der Stadt Aachen zu rechnen sei.

 

Beigeordnete Schwier erklärt, dass man sich derzeit in Gesprächen gemeinsam mit der Städteregion hinsichtlich eines entsprechenden Ausgleiches befinde. Wie sie komplette Lösung sich letztendlich gestalte, lasse sich aber leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingehend erörtern.

 

 

3.Frage von Frau K., Aachen

betr.: Änderung KiBiz

- gerichtet an Beigeordnete Schwier

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Frau K. erklärt zu Beginn, zur gleichen Angelegenheit eine Stellungnahme zu erbitten.

Im Hinblick auf die Änderung des KiBiz-Gesetzes habe man sich an die Politik gewandt, die an die Verwaltung verwiesen habe. Diese wiederum habe an die Politik verwiesen. Letztendlich sei man keinen Schritt weiter in der Frage weiter gekommen, durch wen die Satzung in Bezug auf das KiBiz geändert werde. Diese Änderungen seien aber gerade hinsichtlich einiger Punkte dringend und auch kurzfristig notwendig.

 

Beigeordnete Schwier verweist auf die Gespräche zwischen Frau K. und den Damen Fischer und Drews des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule und erklärt, dass man seitens der Verwaltung eine entsprechende Lösung erarbeite, aber leider noch nicht im Stande sei, ein Angebot zu machen. :

 

 

4.Frage von Herrn K., Aachen

betr.: Beteiligung der STAWAG an anderen Stadtwerken

- gerichtet an Ratsherrn Baal

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Herr K. nimmt Bezug auf den Geschäftsbericht der STAWAG, laut dem diese im Jahr 2013 für 43,5 Mio. Euro einen 25,1%igen Anteil an den Stadtwerken Lübeck erworben habe und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Grundkapital der STAWAG momentan bei 43,52 Mio. Euro liege.

Das Eigenkapital der Stadtwerke Lübeck liege derzeit bei 120 Mio. Euro, eine 25 %ige Beteiligung hätte entsprechend lediglich 30 Mio. Euro kosten dürfen. Er bitte um Auskunft, weshalb die STAWAG 13,5 Mio. Euro über Wert bezahlt habe.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, erklärt, dass für die Bewertung oder die Bemessung des Kaufpreises nicht das Stammkapital, sondern der Wert der Gesellschaft, wie er sich insbesondere aus den Ertragsaussichten ergibt, heranzuziehen sei. Er dürfe darüber hinaus versichern, dass der Kaufpreis einer sachlichen Bewertung unterzogen worden sei. Ebenso sei, wie bei solchen Verfahren üblich, die Beteiligung durch die Bezirksregierung Köln geprüft worden, die keinen Einwand erhoben habe.

Abschließend wolle er darauf hinweisen, dass die STAWAG jährlich eine Dividende in Höhe von 3 Mio. Euro erhalte, was bedeute, dass alleine der bilanzielle Zinsfuß für die Anlage in den Stadtwerken Lübeck bei über 7 % liege.

 

Herr K. erklärt, dass der dänische Energiekonzern Dong vor 5 Jahren für diesen Anteil eine Summe von 60 Mio. Euro gezahlt habe und alleine deshalb nicht doch das Risiko bestehe, dass die STAWAG ihren Anteil in einigen Jahren unter Wert verkaufen müsse.

Des Weiteren nimmt Herr K. Bezug auf § 107 a der Gemeindeordnung NRW, nach dem solche Beteiligungen nur dann zulässig seien, sofern sie angemessen seien. In Anbetracht der Tatsache, dass die STAWAG selbst ein Grundkapital in Höhe von 43,52 Mio. Euro aufweise, halte er die getätigte Beteiligung mit 43,5 Mio. Euro für alles andere als angemessen. 

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, betont erneut, dass die Bezirksregierung Köln in ihrer Angemessenheitsprüfung zu einem anderen Ergebnis gekommen sei.

Was die Beteiligungshöhe angehe, ließe sich natürlich darüber streiten, ob Zukunftserwartungen berechtigt oder unberechtigt seien. Entsprechend werde es nie einen Garantieschein geben für eine Aktivität. Basis für eine Beteiligungssumme seien allein die vorliegenden Informationen, die hier darauf schließen ließen, dass die Stadtwerke Lübeck ein sehr attraktiver Partner für die Stadtwerke Aachen seien und die Beteiligung für die Stadtwerke Aachen auch andere Möglichkeiten in der Zusammenarbeit eröffne.

 

 

5.Frage von Herrn K.

betr.: Integriertes Handlungskonzept Haaren

-gerichtet an den Oberbürgermeister

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Herr K. nimmt Bezug auf das integrierte Handlungskonzept Haaren und fragt, aus welchem Grund sich der Planungsausschuss des Stadt Aachen seit nunmehr 10 ½ Jahren verweigere, seit seinem am 11.03.2004 gefassten Beschluss über die Aufgabe der Haarener Allee dem am 20.03.2013 gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Haaren über die Aufhebung bzw. Änderung des Bebauungsplans Nr. 750 Süd zu folgen.

Ferner fragt er, wann der Planungsausschuss beabsichtige, das von der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 20.03.2014 beschlossene Bebauungsplanverfahren über die Aufhebung bzw. Änderung des Bebauungsplans Nr. 750 Süd zu beraten und zu entscheiden.

 

Er bittet um schriftliche Beantwortung seiner Fragen, die der Oberbürgermeister zusagt.

 

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