03.09.2014 - 13 10. Nachtrag zur Satzung über die Entwässerung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Luczak berichtet als Vorsitzender des Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, dass dieser dem Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt sei.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen hebt die Satzung der Stadt Aachen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW auf und beschließt einstimmig den 10. Nachtrag zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen in Bezug auf die Neuregelung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen.

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Anlagen zur Vorlage