03.09.2014 - 17 Einspruch gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz NRW in ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich, der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu folgen und den Wahleinspruch zurückzuweisen.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage