03.09.2014 - 18 Beschlüsse des Rates der Stadt Aachen über die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Wahl des Rates der Stadt Aachen vom 25.05.2014 wird gemäß § 40 Abs. 1 KWahlG NRW mit dem vom Wahlausschuss am 30.05.2014 festgestellten und am 05.06.2014 amtlich bekannt gemachten Ergebnis für gültig erklärt.

 

Die Wahl der Bezirksvertretungen der Aachener Stadtbezirke vom 25.05.2014 wird gem. § 40 Abs. 1 KWahlG NRW mit dem vom Wahlausschuss am 30.05.2014 festgestellten und am 05.06.2014 amtlich bekannt gemachten Ergebnis für gültig erklärt.

 

Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen vom 25.05.2014 wird gem. § 40 Abs. 1 KWahlG NRW mit dem vom Wahlausschuss am 27.05.2014 festgestellten und am 05.06.2014 amtlich bekannt gemachten Ergebnis für gültig erklärt.

 

Die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen vom 25.05.2014 wird gem. § 40 Abs. 1 KWahlG NRW mit dem vom Wahlausschuss am 30.05.2014 festgestellten und am 05.06.2014 amtlich bekannt gemachten Ergebnis für gültig erklärt.