22.10.2014 - 17 EU-Initiative zur Anpassung von Städten an den ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 22.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk, Fraktion Die Grüne, betont die Besonderheit, dass die Stadt Aachen der Initiative beitreten könne, ohne Mehraufwand betreiben zu müssen. Dies zeige, dass sie sich in den vergangenen Jahren in ganz außerordentlicher Weise den Themen Klimaschutz, CO²-Verminderung und Energieverbrauch-Verringerung zugewandt habe. Die Fraktion Die Grüne werde dem Beitritt gerne zustimmen.
Die AfD-Gruppe empfehle dem Oberbürgermeister, die Verpflichtungserklärung nicht abzugeben, so Ratsfrau Müller stellvertretend. Der Bürgermeister dürfe nur seinen Bürgern und den Bundes- und Landesgesetzen gegenüber verpflichtet sein und nicht einer EU-Initiative. Eine Festlegung von europäischen Zielgaben lehne die Gruppe als schädliches Wettbewerbshindernis ab.
Der Oberbürgermeister erklärt, die Erklärung bereits aus voller Überzeugung unterschrieben zu haben. Lediglich der Versand der Erklärung sei per Beschluss zu verhindern. Die Frage, wie sich Städte mit Klimaschutz nicht nur allgemein beschäftigen, sondern wie sie sich individuell in ihren Strukturen auf jede Form vermeidbaren Klimawandel einstellen, sei eine Frage, der man sich zwangsläufig stellen müsse. Von daher habe er die Beitrittserklärung gerne unterschrieben und bitte um breite Mehrheit beim bevorstehenden Beschluss.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt bei drei Gegenstimmen mehrheitlich, dass die Stadt Aachen die freiwillige Selbstverpflichtung europäischer Städte zur Anpassung an den Klimawandel („Mayors Adapt“) im Rahmen des Konvents der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung wird der Oberbürgermeister beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen zu ergreifen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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786,6 kB
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