19.11.2014 - 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei zwei Enthaltungen einstimmig wie folgt:

  1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2011 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. Er schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.

 

  1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2011 fest und beschließt das Ergebnis mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und der Jahresabschlüsse zum 31.12.2009 und 31.12.2010 dem Oberbürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.