19.11.2014 - 12 Fünfter Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass an einigen Stellen noch redaktionelle Änderungen notwendig seien, da man bei der Frage der Geschlechterdarstellung unterlassen habe, beides anzugeben.

 

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Beschluss:

Der Rat beschließt einstimmig die Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) vom 15.12.1995 in der Fassung des fünften Nachtrages der Zuständigkeitsordnung vom 19.11.2014. Dabei sind folgende redaktionelle Änderungen der Vorlage zu berücksichtigen:

-          In § 5 Abs. 2 Buchstabe a) muss es heißen „oder die Kämmerin/der Kämmerer“.

-          In § 5 Abs. 2 Buchstabe e) muss es heißen „soweit nicht die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister“.

-          In § 15 muss es jeweils heißen „Kinder- und Jugendhilfeausschuss“.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage