10.12.2014 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 10.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Schriftliche Fragen liegen nicht vor. Es werden folgende Fragen mündlich gestellt:
1.Frage von Frau H., Aachen
betr.: Bewohnerparken in der Hohenstaufenallee
- gerichtet an Ratsherrn Servos
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Frau H. weist auf ihre diesbezügliche Anfrage vom 27.06.2012 hin und erkundigt sich danach, wann mit der Einrichtung der Bewohnerparkzone Hohenstaufenallee zu rechnen sei bzw. ob seitens der Verwaltung überhaupt noch daran gedacht sei, dort Bewohnerparken einzurichten und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt.
Ratsherr Servos sagt eine schriftliche Antwort zu.
2.Frage von Frau R., Aachen
betr.: Sicherheit für Anwohner im Bereich der Judengasse
- gerichtet an den Oberbürgermeister
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Frau R. berichtet von Überfällen auf sich und eine weitere Person, von defekten Lampen und Schmierereien auf Wänden und übergibt hierzu ein entsprechendes Foto. Über 14-Jährige hielten sich verbotenerweise auf dem Kinderspielplatz auf, die Anwohner fühlten sich nicht mehr sicher und sie fragt nach, was die Stadt für deren Sicherheit tun könne. Sie habe sowohl den Aachener Stadtbetrieb, das Ordnungsamt als auch die Polizei informiert. Mitarbeiter des Ordnungsamtes hätten ihr jedoch mitgeteilt, dass sie aufgrund der neuen Schilder keine Handhabe mehr hätten.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass er aufgrund der vorab erhaltenen Mail bereits Kontakt mit dem Stadtbetrieb und dem Ordnungsamt aufgenommen habe. Nicht nachvollziehen könne er den Hinweis, dass das Ordnungsamt nicht tätig werden könne, da dies faktisch falsch sei. Die Ordnung auf den Spielplätzen habe sich nicht geändert und wenn sich dort jemand aufhalte, der über 14 sei, sei dies nicht zulässig. Er werde diese Angelegenheit weiterverfolgen und im Übrigen würde bei derartigen Vorfällen von Seiten der Stadt immer die Polizei eingeschaltet.
3. Frage von Herrn S., Aachen
betr.: Windpark Münsterwald
- gerichtet an Ratsherrn Baal
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Herr S. beruft sich auf Fernsehsendungen und Artikel in überregionalen Zeitungen, die besagten, dass zwei Drittel aller deutschen Windparks keinen Gewinn abwerfen würden. Eine mittlerweile vorliegende Ertragsprognose für den Münsterwald würde von einem Bruttowindertrag von 2.110 Volllaststunden ausgehen, hiervon müsse man eine Reihe von Ertragsminderungen abziehen und käme auf einen Nettoertrag von nur 1.800 Volllaststunden. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung würde für den Münsterwald einen jährlichen Verlust von 200.000 Euro pro Windrad ergeben, so dass er frage, warum zur Vermeidung eines Risikos für die STAWAG nicht zunächst einmal für ein Jahr ein Windmessturm aufgestellt werde, um exakte Ertragswerte zu ermitteln.
Ratsherr Baal, CDU, erwidert, dass er die von Herrn S. vorgetragenen Berechnungen nicht nachvollziehen könne und ihm die dem Gemeinderat Roetgen vorgelegten Berechnungen nicht bekannt seien. Der Aufsichtsrat der STAWAG wäge vor einer Investitionsfreigabe stets das Risiko ab. Eine abschließende Entscheidung für den Münsterwald sei bislang nicht getroffen.
Der Oberbürgermeister ergänzt, dass noch eine ganze Reihe von Daten, auch Messungen, vor einer Entscheidung Berücksichtigung finden würden.
4.Frage von Herrn F., Aachen
betr.: Kirchenneubau Vaalser Straße
- gerichtet an die Verwaltung
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Herr F. bezieht sich auf den geplanten Kirchenneubau an der Vaalser Straße und den am 09.12.2014 gefassten Beschluss hierzu im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz und weist darauf hin, dass die Stadt hier entgegen ihrer eigenen Vorgaben und Beschlüsse den Bau auf einer Ausgleichsfläche genehmige.
In der Zusatzfrage erkundigt er sich danach, woher der Druck stamme, sich dieser Maßnahme zu beugen.
Beigeordnete Nacken erklärt, dass es baurechtlich möglich sei, auf einer Ausgleichsfläche zu bauen, wenn dafür an anderer Stelle Ausgleich geschaffen werde. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz habe zudem darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Ausnahme handele und kein Präjudiz geschaffen werde.
Herr F. bittet darum, ihm schriftlich zu antworten.