10.12.2014 - 34 Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Der Oberbürgermeister weist auf den als Tischvorlage verteilten geänderten Beschlussentwurf des Planungs- sowie des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses hin.

 

Ratsherr Plum, SPD, ergänzt, dass der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am Tag zuvor mit Mehrheit so beschlossen habe.

 

Ratsfrau Hörmann, Grüne Fraktion, teilt mit, dass ihre Fraktion wie bereits im Planungsausschuss und im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Man habe sich auf den Punkt „Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus“ gefreut und sei davon ausgegangen, dass die SPD nun umsetze, was sie im Wahlkampf versprochen habe, nämlich eine Erhöhung der Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau. Seit langem gebe es die 20%-Quote, mit der man einigermaßen gute Erfahrungen gemacht habe, zusätzlich gebe es den schwierig umzusetzenden Baulandbeschluss. Vor einigen Wochen habe der Gutachter in einem interfraktionellen Workshop deutlich gemacht, dass der vor Jahren in Aachen eingeschlagene Weg der richtige sei, und habe vorgeschlagen, noch viel klarer die Vorgaben zu definieren. Genau dies sei aber nicht passiert, vielmehr solle jetzt ein Quotenkorridor eingeführt werden, der je nach Bedarfslage und sozialer Quartiersstruktur interpretiert werden solle.

 

Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, erwidert, dass es sich hier um eine Verbesserung von in der Regel 10 % mit dem benötigten Handlungsspielraum für den Planungsausschuss handele, um eine Steuerung an den richtigen Stellen umzusetzen und z.B. eine Ghettobildung zu verhindern.

 

Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, schließt sich den Äußerungen von Ratsfrau Hörmann an. Er befürchtet, dass Investoren den Spielraum nutzen werden und nur 20 % umsetzen. Zudem sei aus der Vorlage ersichtlich, dass sich die Quote auf die geplanten Wohneinheiten beziehe. Es sei aber immer die Rede von Wohneinheiten und Wohnfläche gewesen. Wohneinheiten bedeuteten letztlich weniger sozial geförderten Wohnraum. Dies könne DIE LINKE nicht mittragen. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau müsse vorangetrieben werden, sehr viele bezahlbare Wohnungen fehlten, da Tausende von Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen seien bzw. noch fallen würden.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, bedauert die ablehnende Haltung seines Vorredners. Die Quote von 20 bis 40 % sei auf jeden Fall mehr als die bisherige Regelung. Zusammen mit dem Koalitionspartner werde die CDU dafür stimmen. Das Thema sozial geförderter Wohnungsbau sei zentraler Punkt in der Koalitionsvereinbarung und deshalb habe man sich darum bemüht, noch in diesem Jahr eine Regelung herbeizuführen. Der Korridor von 20 % bis 40 % biete zum einen die Möglichkeit, flexibel zu reagieren und da, wo höhere Quoten verträglich seien, höhere Quoten einzufordern und zum anderen könne die Verwaltung Investoren ohne Rücksprache mit der Politik keine verbindlichen Quoten mitteilen. Der begrenzende Faktor sei nicht die Frage, wie viel Prozent festgelegt würden oder ob eine Abrechnung nach Wohneinheiten oder Quadratmetern erfolge, die Frage sei vielmehr, wie es möglich sei, die Fördermittel aus Düsseldorf zu erhalten, um alle Wohnungen zu fördern, die man hier verbrieft haben wolle. Man habe in den letzten zehn Jahren, egal unter welcher Mehrheit, stets die aus Düsseldorf zugewiesenen Mittel voll ausschöpfen und darüber hinaus häufig noch Sonderkontingente einwerben können.

 

Ratsherr Plum, SPD-Fraktion, bezeichnet es als Quantensprung, dass von dieser Regelung zum ersten Mal auch städtische Grundstücke betroffen seien. Im Koalitionspapier seien noch weitere Bausteine festgeschrieben wie die Bodenvorratspolitik und der noch zu überarbeitende Baulandbeschluss. Dies müsse Schritt für Schritt geschehen und die im Workshop erarbeiteten Vorgaben seien mit einzubeziehen.

 

Ratsfrau Hörmann, Grüne Fraktion, führt aus, dass noch kein einziger Investor daran gescheitert sei, dass er keine Mittel vom Land erhalten habe.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt bei 19 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich wie folgt:

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, bei Vorhaben des Wohnungsbaus, die im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umgesetzt werden, den Vorhabenträger vertraglich zu verpflichten, im Plangebiet öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Der Anteil  des öffentlich geförderten Wohnungsbaus soll zwischen 20% und 40% am geplanten Vorhaben betragen. In der Regel wird ein Anteil von 30% angestrebt.

 

Die Quote bezieht sich auf die geplanten Wohneinheiten und wird im Einzelfall für jedes Bauvorhaben unter Beachtung der Bedarfslage sowie der sozialen Quartiersstruktur festgelegt.

 

Im gegenseitigen Einvernehmen kann in begründeten Ausnahmefällen die Realisierung der festgesetzten Quote an anderer Stelle erfolgen. Der  Standort wird ebenso einvernehmlich festgelegt. Hierbei sind insbesondere soziale Bedarfe zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, analog zu dieser Regelung, bei der Vermarktung städt. Grundstücke, eine Quote zwischen 20 und 40 % der Wohneinheiten des zu realisierenden Bauvorhabens für den öffentlichen geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Die vereinbarte Quote ist im Kaufvertrag festzusetzen.

 

Der mit Datum vom 14.03.2007 vom Rat der Stadt Aachen verabschiedete Beschluss „Kommunale Bodenvorratspolitik zur Sicherung preiswerter Grundstücke“ (sog. Baulandbeschluss) behält weiterhin seine Gültigkeit.

 

In Abgrenzung beider Beschlüsse ist für solche Vorhaben, bei denen das Plangebiet mindestens 5.000 m² umfasst, bevorzugt  der Baulandbeschluss anzuwenden, in diesen Fällen findet die hier zur Beschlussfassung vorliegende Quotenregelung keine Anwendung. Wird im Einzelfall der Baulandbeschluss  nicht  umgesetzt, kommt zwingend die oben beschriebene Quotenregelung zum Zuge. 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen