30.06.2014 - 4 Verkehrssituation Einmündungsbereich Von-Coels-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Die Unterlagen werden nachgereicht.
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Mo., 30.06.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Schäfer erläutert den Antrag seiner Fraktion und stellt die Verkehrssituation im Einmündungsbereich Heckstraße / Von-Coels-Straße dar.
Herr Havertz vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen informiert zur Verkehrssituation im Einmündungsbereich und erklärt, dass für 2013 die Unfallhäufung zwischen Zweiradfahrern und PKW-Fahrern in Relation zum bestehenden Verkehrsaufkommen auf beiden Straßen eine Einstufung als Unfallhäufungsstelle notwendig macht. Daher habe sich die Unfallkommission für die Stadt Aachen mit diesem Knoten befasst und unter dem Aspekt der Unfallhäufung für Zweiradfahrer am 26.06.2014 folgenden Beschluss gefasst:
„Der über die Einmündung Heckstraße verlaufende Schutzstreifen der Von-Coels-Straße wird rot eingefärbt. Das STOP-Schild wird linksseitig wiederholt. Beide STOP-Schilder werden jeweils mit einem Zusatzschild ‚Radfahrer (Symbol) von links‘ ergänzt.“
In diesem Bereich existiere eine rege Verkehrstätigkeit, aber die beantragte Signalanlage würde in Schwerlastzeiten zu Verkehrsrückstau führen und daher werde die vorgeschlagene modifizierte Signalisierungsmaßnahme als ersten Schritt zur Unfallvermeidung umgesetzt.
Nachfragen von den Herren Schäfer und Bode, sowie von Frau Bezirksbürgermeisterin Eschweiler werden von Herrn Havertz beantwortet.
Abschließend regt die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf an, dass man mit der Fachverwaltung einen Ortstermin zur Hauptverkehrszeit wünsche, um auch die Leistungsfähigkeit der Einmündung beobachten zu können.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die von der Unfall-Kommission für die Stadt Aachen beschlossenen Maßnahmen zunächst umgesetzt werden und danach die verkehrliche Entwicklung weiter beobachtet wird.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Anlagen
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