30.09.2014 - 5.5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherrn Prof. Dr. Kronenberg fragt, ob es sich bei dem in Rede stehenden Gelände, das vom Aachener Stadtbetrieb genutzt werde, um ein Leasingobjekt handele und wie die Leasingmodalitäten gestaltet seien.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Bei dem Objekt handelt es sich um ein im Eigentum des Gebäudemanagements stehendes Gelände. Der Aachener Stadtbetrieb nutzt das Gelände als Mieter.

 

Im Gegensatz hierzu stellt das Betriebsgelände am Madrider Ring ein Leasingobjekt dar. Der Leasingvertrag begann Im Jahr 1999 und ist auf 22,5 Jahre befristet. Demnach ist der Leasingvertrag bis zum Jahr 2021 gültig. Eine Kaufoption besteht zum Ende des Leasingvertrages. Als Kaufpreis wurde der kalkulatorische Restwert angesetzt.

Ein außerordentliches Ankaufsrecht bestand nach Ablauf von zehn und fünfzehn Jahren und wurde zuletzt am 30.06.2014 nicht wahrgenommen. Der vom Aachener Stadtbetrieb durchgeführte Wirtschaftlichkeitsvergleich ergab, dass ein Ankauf insbesondere hinsichtlich der anfallenden Vorfälligkeitszinsen in Höhe von 1,4 Mio. € nicht wirtschaftlich wäre.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 185.234,01 € im Haushaltsjahr 2014 beim PSP-Element 1-120101-900-8, Kostenart 5315000 zur haushaltsneutralen Verlagerung der Mittel zur Mietbegleichung des Objektes Freunder Weg vom Gebäudemanagement zum Aachener Stadtbetrieb zu erteilen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Im Beschluss ist das falsche PSP-Element benannt. Korrekt wäre, wie in den Erläuterungen ausgeführt, die Mittelbereitstellung bei PSP-Element 1-120102-900-8.

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