25.09.2014 - 7 Bebauungsplan Nr. 933 - Preusweg Nord -hier: - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die SPD-Fraktion signalisiert Herr Plum Zustimmung zu Vorlage der Verwaltung, weist aber darauf hin, dass im von der Verwaltung vorgelegten Abwägungsdokument zur Eingabe Nr. 7 kein expliziter Abwägungsvorschlag der Verwaltung aufgeführt sei.

 

Seitens der Verwaltung wird zugesagt, dies bis zur abschließenden Beratung im Rat der Stadt nachzuholen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt als Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung, den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen wie folgt zu ändern und zu ergänzen:

-                      Umstellung der Verfahrensart

-                      Festsetzung von Garagenflächen im Bebauungsplan

-                      Festsetzung von zusätzlichen überbaubaren Flächen im Bereich hinter Preusweg 29, Preusweg 31 – 35, Preusweg 41 – 43, Preusweg 45 und Preusweg 55 – 57 mit den im Text erläuterten Festsetzungen

-                      Verzicht auf die Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße für die Grundstücke Preusweg 31 – 35

-                      Erhöhung der Mindestgrundstücksgröße von 500 m² auf 700 m² im Bereich Preusweg 49

-                      Erweiterung der überbaubaren Flächen im Bereich Preusweg 87 und Lutherweg 2 – 6 hinter Preusweg 85

-                      Geringe Erweiterung der überbaubaren Flächen im Bereich Preusweg 50, Preusweg 60 und Preusweg 67

-                      Bestandsorientierte Änderung der Festsetzungen für das Grundstück Lutherweg 25 – 29

-                      Reduzierung der überbaubaren Fläche im Bereich Preusweg 34

-                      Änderung der überbaubaren Fläche im Bereich Lütticher Straße 270 (Flurstück 424)

-                      Änderung der Festsetzung zur Anzahl der Wohneinheiten im Bereich Lütticher Straße 270, 272, 278 und 280

-                      Nachrichtliche Übernahme der unter Denkmalschutz stehenden terrassierten Gartenanlage Preusweg 68

-                      Erhöhung der Mindestgrundstücksgröße von 500 m² auf 1000 m² für die Grundstücke Preusweg 56, 62, 64, 66 und 68

-                      Verzicht auf eine schriftliche Festsetzung zur Überschreitung der überbaubaren Flächen durch Dämmmaßnahmen

-                      Ergänzung der schriftlichen Festsetzungen zur Überschreitung der Baugrenzen mit Terrassen und Balkonen

-                      Aufhebung der Beschränkung auf bestimmte Grundstücksteile bezüglich der schriftlichen Festsetzung zur Überschreitung der Baugrenzen

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die zweite erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 933 -Preusweg Nord- nach § 13 BauGB in der vorgelegten Fassung.

 

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3103&TOLFDNR=65229&selfaction=print