25.09.2014 - 13 1.Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 25.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Für die Fraktion der Grünen bedauert Herr Rau, dass das Vorhaben nicht in der ursprünglich beschlossenen Form realisiert werde. Offensichtlich befinde sich das Projekt in einer schwierigen Phase und man sei bereit, alle Anstrengungen zu unternehmen, um doch noch ein Ergebnis zu erreichen, mit dem der erhoffte positive Impuls für den gesamten Bereich erzielt werden könne. Den in der Verwaltungsvorlage unterbreiteten Vorschlag zur Konzentration der öffentlich geförderten Wohneinheiten an einer Stelle, nämlich im Nordriegel, halte man jedoch nicht für akzeptabel und beantrage daher zu beschließen, dass die Realisierung des vereinbarten Anteils an öffentlich gefördertem Wohnungsbau an mindestens 3 verschiedenen Stellen im Plangebiet erfolgen muss. Weiterhin gehe man davon aus, dass durch eine evt. Erhöhung der Gesamtwohnfläche auch ein über die bisher vereinbarte Größenordnung hinaus zusätzlich zu schaffender Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum ausgelöst werde, dies wolle man über eine Bürgschaft des Investors abgesichert wissen. Man sehe keinen Grund, die vereinbarte Aufwertung des städtischen Objekts Goerdeler Straße nicht durchzuführen und beantrage daher ebenfalls, im Beschluss ausdrücklich daran festzuhalten. Als letzten Punkt wolle man sichergestellt wissen, dass das Fassadenkonzept, das eine große Rolle bei der Integration des Vorhabens ins Frankenberger Viertel spiele, trotz Änderung der Planung wie beschlossen umgesetzt werde. Mit diesen Ergänzungen könne man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung letztlich zustimmen.
Für die Fraktion Die Linke signalisiert Herr Beus Zustimmung zu den von Herrn Rau vorgetragenen Punkten und betont, dass seine Fraktion insbesondere auf die Umsetzung eines dezentralen Konzepts für den sozialen Wohnungsbau Wert lege.
Für die SPD-Fraktion bekräftigt auch Herr Plum, dass man die Unterbringung der öffentlich geförderten Wohneinheiten zentral im Nordriegel nicht für akzeptabel halte und daher die von den Grünen beantragte Ergänzung des Beschlusses unterstütze. Auch der Forderung nach einer Bürgschaft für eventuell zusätzlich zu errichtende öffentlich geförderte Wohneinheiten könne man sich anschließen, ebenso dem Festhalten an der Aufwertung des städtischen Gebäudes in der Goerdeler Straße. Nicht für notwendig halte man jedoch eine Beschlussergänzung hinsichtlich des Fassadenkonzepts. Das ursprünglich beschlossene Fassadenkonzept sei weiterhin Bestandteil des gültigen Vertrags, jede Änderung erfordere eine erneute Beschlussfassung.
Für die CDU-Fraktion schließt sich Herr Gilson den Ausführungen von Herrn Plum an.
Verwaltungsseitig bestätigt Herr Fauck, dass die Einhaltung konkreter Vorgaben des städtebaulichen Vertrags hinsichtlich der Fassadenplanung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens von der Bauaufsicht geprüft würde, über etwaige geplante Abweichungen würde der Planungsausschuss informiert.
Herr Rau zieht daraufhin den Beschlussantrag zum Fassadenkonzept zurück.
Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Rau, Beus, Plum, und Gilson sowie seitens der Verwaltung Herr Winand und Herr Fauck beteiligen, stellt Herr Baal auf der Grundlage der mit dem Nachtrag versandten Erläuterungen ohne Einbeziehung der Tischvorlage den Beschlussvorschlag der Verwaltung sowie die vorgetragenen Beschlussanträge zur Abstimmung.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Abschluss des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 unter folgenden Maßgaben zuzustimmen:
-Die Realisierung des vereinbarten Anteils an öffentlich gefördertem Wohnungsbau muss an mindestens 3 verschiedenen Stellen im Plangebiet erfolgen.
-Die Realisierung von durch eine evt. Erhöhung der Gesamtwohnfläche ausgelöste, über die bisher vereinbarte Größenordnung hinaus zusätzlich zu schaffendem öffentlich gefördertem Wohnraum ist über eine Bürgschaft des Investors abzusichern.
-An der vereinbarten Aufwertung des städtischen Objekts Goerdeler Straße wird festgehalten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,8 MB
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500,6 kB
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