08.09.2014 - 5 Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstelle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die Übertragung des Rechtes zur Entsendung in die Schulkonferenz begründet sich auf § 25 der Hauptsatzung.

 

Frau Griepentrog weist darauf hin, dass der Ausschuss bisher nie in das Wahlverfahren zur Wahl der stellvertretenden Schulleitungen einbezogen wurde. Frau Schwier sichert zu, das Verfahren mit der Bezirksregierung abzuklären.

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Beschluss:

Der Schulausschuss beschließt, folgende Vertreter in die Schulkonferenz gemäß § 61 Abs. 2 SchulG

zu entsenden:

 

a)                   als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG die Ausschussvorsitzende Frau Maria Keller und für den Verhinderungsfall ihre Vertreterin Frau Ulla Griepentrog,

 

b)              als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG

 

1.              Herrn Johannes Rohé

(Stellvertreter Herr Bernd Krott)

2.              Herrn Holger Brantin

(Stellvertreterin Frau Gretel Opitz)

3.              Herrn Georg Biesing

(Stellvertreter Herr Peter Tillmanns)

 

Wenn im Verhinderungsfall von Frau Maria Keller Frau Ulla Griepentrog als stimmberechtigtes Mitglied an den Sitzungen der Schulkonferenz teilnimmt, wird als beratendes Mitglied zu 1. Herr Bernd Krott entsandt, bei den beratenden Mitgliedern zu 2. und 3. erfolgt keine Änderung.

 

Sofern bei den beratenden Mitgliedern zu 1. bis 3. trotz Vertretungslage nicht gewährleistet ist, dass alle drei beratenden Mitgliederstellen wahrgenommen werden können, ist Herr Michael Sahm als weiteres stellvertretendes Mitglied berufen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig