10.09.2014 - 5 VII. Änderung Bebauungsplan Nr. 678 und Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Vorlage wird verwiesen.

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Beschluss (einstimmig):

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 678 -Brander Feld- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes 1980 ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

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Anlagen zur Vorlage