21.10.2014 - 3 Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Ret...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Demmer, CDU Fraktion, stellt folgende Frage zur Gebührenbedarfsberechnung:

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, S.7 der Vorlage, zweiter Block, „Kostenerstattung für die Gestellung NA in Freizeit“ ist die Spalte für das Jahr 2013 leer, hat es dort keine Aufwendungen gegeben?

Zudem möchte er wissen, warum die Aufwendungen für „Gehaltskostenanteil an RWTH für Notarztdienst 1. u 2. Notarzt“ und „Honorar leitender Notarzt“ für das Jahr 2014 geringer ausfallen als im Jahr 2013?

 

Frau Windmüller, FB 37, führt dazu aus, dass der fehlende Wert für das Jahr 2013 ein Versäumnis ist.

Folgende Information wurde nachgereicht:

Die Vorlage beinhaltet in der Spalte "Aufwendungen 2013" in den Zeilen

"Kostenerstattung für die Gestellung NA in Freizeit" und

"Gehaltskostenanteil an RWTH für Notarztdienst 1 u.2 Notarzt"

irrtümlich keine bzw. falsche Zahlen.

Die kalkulierten "Aufwendungen für die Gestellung NA in Freizeit" sind im Vergleich zu 2013 geringer.

Gem. neuem Rettungsdienstbedarfsplan werden ab 2014 ständig zwei Notärztinnen/Notärzte an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr im Rettungsdienst der Stadt Aachen tätig sein. Die Gestellung von Notärzten in Freizeit wird daher in einem wesentlich geringen Umfang notwendig, was zu einer Reduzierung der kalkulierten Aufwendungen geführt hat.

Die kalkulierten Aufwendungen für das "Honorar Leitender Notarzt" sind im Vergleich zu 2013 geringer, da in 2013 hierin noch die Aufwendungen für den zweiten Notarzt (im Tagesdienst der Notfallrettung) enthalten waren (Bezeichnung 2013: "Honorar leitender Notarzt und 2. Notarzt").

Eine korrigierte Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage beigefügt.

 

Herr Poschmann, Piraten, fragt, wie es zu den immer weiter steigenden Zahlen der kalkulierten Transporte kommt, S. 9 der Vorlage.

Herr Wolff benatwortet die Frage dahingehend, dass dies u.a. auf das steigende Alter der Gesellschaft zurückzuführen ist, und damit u.a. die Anzahl von Verlegungsfahrten steigt.

 

Zudem fragt Herr Poschmann nach, warum die Gebühren für die Beförderung von Notfallpatienten (S.11 der Vorlage) nicht mit der Anpassung der Gebührenhöhe (S.4 der Vorlage) übereinstimmen.

Frau Windmüller führt dazu aus, dass die Gebührenhöhe auf S. 4 der Vorlage einen Durchschnittswert darstellt. Die Gebührenhöhe setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen, bspw. Grundgebühr, Anschlussgebühr. Dies ergibt den Mittelwert, der im Gebührenbescheid entsprechend ausgewiesen wird.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz  empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den in der Anlage beigefügten 12. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.

Der 12. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3113&TOLFDNR=65527&selfaction=print