29.10.2014 - 8 Standortuntersuchungen für einen Schwimmteich i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Gleißner aus dem Fachbereich Umwelt erläutert anhand einer Präsentation (s. Anlage) den derzeitigen Planungsstand zum Projekt „Naturschwimmbad Eilendorf“.

Er erklärt, dass nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften das geplante „Naturschwimmbad“ als Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimmteich) eingestuft wird und nicht als Badegewässer. Dies begründe sich darin, dass weder ein natürliches Gewässer oder Naturbad, noch ein fließendes Gewässer mit den in Frage kommenden Standorten in Kontakt steht, sondern es sich um eine künstlich angelegte Bademöglichkeit handele. Entsprechend würden auch die strengeren hygienischen Vorschriften für Freibäder gelten. Die infrage kommenden Standorte wurden seitens des Umweltamtes auf ihre Tauglichkeit untersucht und das Ergebnis mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen vorgestellt. Da vier der sechs untersuchten Standorte grundsätzlich als geeignet eingestuft worden sind, sollte jetzt die Festlegung eines Standortes erfolgen, damit weitere Detailuntersuchungen und Gutachten erfolgen können.

Die Bezirksvertretung dankt Herrn Dr. Gleißner für die hervorragende Zusammenarbeit und den ausführlichen und anschaulichen Sachstandsbericht.

 

Anschließend berichtet Herr Risse vom Förderverein Eilendorfer Naturschwimmbad e.V., anhand der beigefügten Powerpoint Präsentation, über den Besuch der Besichtigung eines Schwimmteiches in Ibbenbühren. Er erklärte, dass die Kalkulationen zu den Kosten für den entstehenden Schwimmteich erst gemacht werden können, wenn die Standortfestlegung erfolgt ist. Zur Zeit rechne man mit Kosten zwischen 400 Tsd. Euro und 570 Tsd. Euro je nach Standort. Mit Hinblick auf die Kosten, sei der Standort Nirm voraussichtlich am Kostengünstigsten, da hier ein Teil der Infrastruktur bereits vorhanden ist.

Daher sie der nächste wichtige Schritt die Festlegung des Standortes. Danach könne die Einleitung der Bebauungsplanung sowie die standortspezifische Fachplanung und die Präzisierung der Baukosten erfolgen. Auch müsse noch ein Betriebskonzept erstellt werden, in das u.a. auch die geltenden Richtlinien für Freibäder und die daraus resultierenden Betriebskosten mit einfließen. Leider werde sich die Erhebung von Eintrittsgeldern zur Deckung der laufenden Betriebskosten (geschätzt ca. 10.000 bis 20.000 EURO) nicht vermeiden lassen. Auch wolle man die Werbung zur Einnahme weiterer Spenden verstärken.

 

Die Bezirksvertretung bedankt sich für den informativen Beitrag und das ehrenamtliche Engagement.

Seitens der CDU-Fraktion wird ein infraktionelles Gespräch zur Überlegung des Standortes vorgeschlagen. Man würde sich freuen, wenn das Projekt realisiert werden kann und wolle überlegen, ob ein weiterer Anschub über investive Mittel erfolgen könne.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hebt hervor, dass hier ein Model entstehe, dass die Lebensqualität im hiesigen Bezirk nachhaltig verbessere und auch als Beispiel für andere Bezirke und Kommunen dienen könne. Seitens der Fraktion wurde darauf hingewiesen, dass vor der  Bebauungsplanung  intensive Planungen erforderlich sind, sowie diverse Gutachten zu erstellen seien, die ca. 15 Tsd. Euro an Kosten verursachen würden.

Die SPD-Fraktion schlägt vor, die Bodenbelastung begutachten zu lassen, sobald ein Standort festgelegt wurde. So soll  im Vorfeld geklärt werden, ob das natürlich belastete Erdreich, das an jedem Standort vorhanden ist, wenn es bewegt wird auf dem Gelände belassen und evtl. abgedeckt werden muss, oder es als Sondermüll gelte und entsprechend kostenpflichtig entsorgt werden müsse.

Darüber hinaus schlägt die Fraktion vor, aufgrund der hohen Kosten und der bezirksübergreifenden Bedeutung, Finanzmittel in der großen Koalition vom städtischen Haushalt zu beantragen. Weiterhin solle in der nächsten Sitzung ein TOP zur Standortentscheidung aufgenommen werden. 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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