29.10.2014 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr M., Mitglied der BI Dell, führt aus, dass es ihm angesichts des bekannten Defizits der Stadt Aachen im Haushaltsetat grotesk erscheine, die Planung zum Baugebiet Richtericher Dell weiter zu verfolgen. Es liege immer noch keine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Er möchte von der Verwaltung wissen, wann diese erstellt wird.

Herrn M. wurde eine schriftliche Beantwortung durch den zuständigen Fachbereich zugesagt.

 

Herr P., Mitglied der BI Dell, nimmt Bezug auf eine öffentliche Versammlung der CDU-Forst. Dort habe Herr Baal als Leiter des Planungsausschusses der Stadt Aachen als Zeitschiene für die Verabschiedung des Flächennutzungsplanes (FNP 2030) 2017 avisiert. Der Bebauungsplan könnte dann voraussichtlich. zwischen 2018 und 2019 verabschiedet werden, so dass mit einem Baubeginn – auch für Richtericher Dell - frühestens 2020 gerechnet werden könne. Alle Quellen würden ab 2019/2020 jedoch einen Bevölkerungsrückgang für Aachen voraussagen. Nach diesen Ausführungen stellt Herr P. folgende Frage: Hat sich die Verwaltung vor diesem von Herrn Baal umrissenen Hintergrund noch nicht gefragt, ob sie das derzeitige Vorgehen zum FNP 2030 nicht komplett hinterfragen müsse und sie der Politik nicht raten solle, die weitere Bearbeitung dieses langwährenden Verfahrens mit diesem voraussichtlich schlechten Erfolgshintergrund umgehend einzustellen?

Herrn P. wurde eine schriftliche Beantwortung durch den zuständigen Fachbereich zugesagt.

 

Frau F. stellt folgende Frage an die Verwalung:

Es gibt bezüglich der Richtericher Dell zurzeit drei FNP-Verfahren:
A. FNP-Änderungsverfahren Bauabschnitt 1
B. FNP-Änderungsverfahren Bauabschitt 2 mit Umgehungsstraße
C. Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2030,
die sich in den planlichen Darstellungen zum Teil erheblich unterscheiden.
Welche bzw. welches dieser Verfahren ist nun rechtlich relevant und maßgeblich für die BürgerInnen und die Zukunft der Richtericher Dell?
Frau L. wurde eine schriftliche Beantwortung durch den zuständigen Fachbereich zugesagt.

 

Frau M. möchte von der Verwaltung wissen, wie weit die Arbeiten am Baulastenkataster fortgeschritten sind.

Frau M. wurde eine schriftliche Beantwortung durch den zuständigen Fachbereich zugesagt.

 

 

Herr L. fragt nach, wann das empirische Gutachten mit Aussagen über die Bevölkerungsentwicklung vorliege. Er fragt die Politik, ob sie dieses für bedeutsam halte.

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn erläutert, dass das Gutachten am 04.11.2014 in einem nichtöffentlichen Workshop mit Beteiligung der Fraktionen diskutiert werde. Das Gutachten sei noch nicht veröffentlicht.

Herr Bezirksvertreter Pontzen ergänzt, dass er hoffe, dass in diesem Gutachten auch die Entwicklung des Campus behandelt werde, da diese Entwicklung Auswirkungen auf den möglichen Zuzug von neuen Beschäftigten habe.