09.12.2014 - 8 Konzept zur Erstellung eines Aufenthalts- und B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Dr. Lassay trägt vor, dass sie mit der Vorlage und dem Beschlussvorschlag nicht einverstanden ist, da die Erstellung eines Konzeptes lediglich aus finanziellen Gründen und nicht inhaltlich abgelehnt wird. Im letzten Jahr hat die Politik sich auf die Erstellung eines Konzeptes bei den Haushaltsplanberatungen geeinigt und Mittel dafür in den Haushalt eingestellt. Nach Rücksprache mit dem Träger, der ein Angebot zur Konzepterstellung unterbreitet hat, wäre sicherlich ein Kompromiss möglich, die Kosten durch eine Kürzung einzelner Komponenten dem Haushaltsansatz entsprechend zu reduzieren. Auch die dargestellten Folgekosten bei der Umsetzung werden aus ihrer Sicht zu hoch angesetzt. Andere Großstädte in NRW, die ein entsprechendes Konzept erfolgreich umgesetzt haben, stellen auch nicht mehr Mittel zur Verfügung, als die Stadt Aachen eingeplant hat. Der Suchthilfeplan, an dem man seit Jahren in Aachen festhält, ist nicht zielführend. Mit dem angestrebten Aufenthalts- und Beratungsangebot könnte man den Betroffenen die für diese notwendige Hilfe bieten.

 

Herr Deumens, Herr Linden und Herr Müller entgegnen, dass die Träger der Wohlfahrtspflege ein Aufenthalts- und Beratungsangebot wohl nicht als sinnvoll erachten, da lediglich ein Träger bereit war, ein Angebot zu unterbreiten.

Man ist sich einig, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht, das Problem der in der Öffentlichkeit Alkohol konsumierenden Personen zu mildern. 

Frau Timm ergänzt, dass der Suchthilfeplan in den letzten Jahren durchaus einiges bewirkt hat. Man muss sich allerdings davon lösen, dass man alle betroffenen Menschen erreichen kann und sich bewusst sein, dass Hilfsmaßnahmen erst langfristig Wirkung zeigen.

 

Der Beschluss erfolgt mit 14 Ja-Stimmen zu 3 Nein-Stimmen.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, angesichts der zu erwartenden Kosten zum jetzigen Zeitpunkt auf die Schaffung eines  Aufenthalts- und Beratungsangebotes für  in der Öffentlichkeit Alkohol konsumierende Personen in Aachen zu verzichten und die Ansätze zum PSP-Element 4-050101-925-3/53180000 im Haushaltsplanentwurf 2015 ff in 2015 und 2016 auf 0 € zu setzen und diesen Beschluss dem Finanzausschuss im Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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