02.12.2014 - 3 Benutzungsordnung für den Recyclinghof Aachen-E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Ratsherr Krenkel bittet darum, § 4 Abs. 6 zu ändern.

Der bisherige Wortlaut

„Der Anlieferer muss auf Nachfrage nachweisen, dass die gelieferten Abfälle aus der Stadt Aachen stammen“

soll geändert werden in

„Der Anlieferer muss auf Nachfrage nachweisen, dass die gelieferten Abfälle aus dem Gebiet der Stadt Aachen stammen“.

 

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Beschluss:

Ohne weitere Wortmeldung nimmt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb einstimmig die Benutzungsordnung  des Recyclinghofes Aachen-Eilendorf mit der angesprochenen Änderung zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage