02.12.2014 - 7 27. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebühre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Der sachkundige Bürger Schmitz-Reiber stellt die Frage, woher der Sonderposten der Stadtreinigung komme, aus der die Unterdeckung entnommen werden könne.

Hierzu antwortet der Kaufmännische Leiter, Herr Thalau direkt, dass es im Gebührenhaushalt ein Kostendeckungsgebot und ein Kostenüberschreitungsverbot gäbe.

Was in einem Jahr als „Plus“ bei den Gebühren vereinnahmt werde, werde in eine Sonderausgleichsrücklage überführt, die binnen 3 Jahren an die Bürger zurückgegeben werden müsse. So können Gebührenerhöhungen vermieden werden.

Auf die weitere Nachfrage, wieviel Geld sich in dieser Rücklage befände, antwortet Herr Platzek vom Fachbereich Finanzsteuerung, dass sich in der Rücklage ca. 3.173.800 Euro befänden, nach dieser Entnahme also weiterhin über 2 Mio. Euro in der Rücklage seien.

 

Ratsherr Corsten weist noch darauf hin, dass eine Gebührenkalkulation bei den Straßenreinigungsgebühren stets schwierig sei, da bei einem sehr strengen Winter die Kosten entsprechend hoch, bei einem milden Winter entsprechend niedrig seien.

 

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Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 27. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=3125&TOLFDNR=66848&selfaction=print