02.12.2014 - 8 Friedhofssatzung der Stadt Aachen vom 01.01.201...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 Der sachkundige Bürger Klopstein bedankt sich für die Aufnahme des Kinderarbeitsverbotes in Zusammenhang mit Grabsteinen in der Friedhofssatzung.

 

Ratsfrau Lucke stellt die Frage nach der Überprüfbarkeit der Inhalte der Webseiten, die mittels des QR-Codes angesehen werden können.

Hierzu erläutert der operative Betriebsleiter, Herr Maier, dass die Aufnahme der Möglichkeit des Anbringens von QR Codes auf Grabsteinen in die Friedhofssatzung aufgrund des kürzlich geänderten Bestattungsgesetzes NRW geschehe.

Es gebe hier allerdings noch keine genauen Erfahrungen und Handreichungen mit der bzw. zu der Rechtsvorschrift, sondern lediglich einen Handlungsvorschlag des Städtetages, dem man gefolgt sei.

Dem Grunde nach soll der QR Code auf eine Gedenkseite für den Verstorbenen leiten. Obwohl von Seiten der Stadt Änderungen und Inhalte dieser Seiten nicht nachvollzogen bzw. kontrolliert werden können, sei entschieden worden, die Anbringung von QR Codes zuzulassen.

 

Ratsherr Luczak bittet darum, nochmals über alternative Bestattungsformen wie z.B. Streufeld oder Friedwald nachzudenken.

Herr Maier gibt in Bezug auf Friedwald zu bedenken, dass die unter dem Namen Friedwald erfolgende Bestattung an Bäumen urheberrechtlich geschützt sei und das Unternehmen Friedwald Verstöße konsequent und hart verfolgen lasse.

 

Mit den Baumbestattungen auf dem Waldfriedhof biete der Aachener Stadtbetrieb eine ähnliche Bestattungsform an, jedoch ohne Anbringung einer Namensplakette an einem Baum, also ohne mit Friedwald in rechtlichen Konflikt zu geraten.

 

Der sachkundige Bürger Kogel kommt nochmals auf die QR Codes zurück. Er hält diese grundsätzlich für eine gute Idee, damit könnten neue Wege beschritten werden.

Er sehe aber auch die Gefahr des Missbrauchs und der Manipulation. Er fragt, ob es möglich sei, den Besitzer der Seiten zu veranlassen, z.B. die Seite aus dem Netz zu nehmen oder den QR Code vom Grabstein zu entfernen.

 

Der operative Betriebsleiter, Herr Maier hält dies für schwierig.  Zunächst sei man auf das Prinzip „Try and Error“ angewiesen.

 

Ratsherr Blum bittet darum, vorsichtig mit den QR Codes umzugehen. Er hält es ebenfalls für sehr schwierig, zeitnah auf Änderungen der Seiteninhalte zu reagieren.

Vielleicht könne man auf Erfahrungen anderer Kommunen zurückgreifen.

 

Der sachkundige Bürger Thiel fragt an, ob es überhaupt eine Einflussmöglichkeit auf die Seiten gebe. Wenn man einen Namen über Google suche, habe man auch keine Einflussmöglichkeit auf die Seiteninhalte.

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos sieht für den Betriebsausschuss 2 Möglichkeiten zu beschließen.

Zum einen könne man die Möglichkeit, QR Codes zu zulassen beschließen und selber Erfahrung damit sammeln, zum anderen könne die Möglichkeit des Anbringens von QR Codes nicht in die Satzung aufgenommen werden und der Stadtbetrieb würde zunächst die Erfahrungswerte anderer Kommunen abwarten. 

 

Ratsherr Corsten schlägt vor, den Satzungstext dahingehend zu erweitern, dass die Stadt Aachen jede Verantwortung für den Inhalt der über QR Code eingestellten Seiten ablehne.

 

Der operative Betriebsleiter Maier schlägt ergänzend vor, informell die Seiten zu überprüfen und über das Ergebnis im Ausschuss zu berichten.

Der Ausschuss beschließt einstimmig § 24 Abs. 2 neu,  Satz 3 zu ändern:

„Bei Verwendung eines QR Codes übernimmt die Stadt Aachen für Inhalte, Richtigkeit und Gestaltung keine Haftung“

Die Betriebsleitung wird jedoch abschließend, diesen Satz nochmals auf Rechtssicherheit prüfen und gegebenenfalls noch präzisieren.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 3. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Stadt Aachen mit der Änderung des § 24 Abs. 2 Satz 3 „Bei Verwendung eines QR Codes übernimmt die Stadt Aachen für Inhalte, Richtigkeit und Gestaltung keine Haftung“  zu beschließen.